Versicherungskunden müssen besser informiert werden
Urteil mit Signalwirkung gegen Check24
Das Internetportal Check24 muss künftig seine Kunden vor Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat des OLG München am 6. April 2017. Geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Check24 muss künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Versicherungsmakler Provisionen kassiert. Das OLG ließ keine Revision zu, doch könnte Check24 gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Unternehmens erklärte, das Geschäftsmodell sei nicht beeinträchtigt. Ob Check24 Rechtsmittel einlegt, steht noch nicht fest.
In dem Prozess ging es ausschließlich um Check24. Doch verdienen viele Preisvergleichsportale ihr Geld mit Provisionen. »Es war von Anfang an so gedacht, dass das Verfahren eine Pilotwirkung hat«, sagte Jurist Axel Nordemann, der den BVK vertrat.
Abgesehen von der besseren Erstinformation wird Check24 vor Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen die Kunden künftig genauer befragen müssen, ob die Versicherung vonnöten ist und worin die Risiken bestehen. So sind etwa bei vielen Haftpflichtversicherungen ehrenamtliche und Aktivitäten und Risikosportarten nicht abgesichert. dpa/nd
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