Minderjährige besser schützen Pflegefamilien-Recht stärken
Änderungen bei Kinderrechten und Pflegefamilien
Durch mehr Mitspracherechte, mehr Sicherheit für Pflegefamilien und bessere Absprachen zwischen Institutionen will die Bundesregierung die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessern. Das Bundeskabinett hat dazu Änderungen im Gesetz der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen, die darauf zielen, Minderjährige in Nöten und Konflikten sowie vor Missbrauch besser zu schützen.
Versprochen wird etwa eine wirkungsvollere Heimaufsicht und die Schließung von Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen.
Enthalten sind darin auch Schutzmaßnahmen für Kinder und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig dazu verpflichtet werden, Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln und anzuwenden. Insbesondere gehe es um den Schutz gegen sexuelle Übergriffe und Belästigung, hieß es.
Im Recht für Pflegefamilien soll die Möglichkeit für einen dauerhaften Verbleib eingeführt werden, um dem Kind stabile Lebensverhältnisse zu garantieren. Nach derzeitigem Recht müssen Pflegeeltern jederzeit damit rechnen, dass die leiblichen Eltern ihr Kind zurückfordern und vor Gericht damit Recht bekommen, selbst wenn sie über Jahre keinen Kontakt zu ihrem Kind hatten.
Künftig sollen Jugendämter dafür sorgen, dass sich leibliche und Pflegeeltern miteinander und mit dem Kind mit der Frage auseinandersetzen, wo das Kind perspektivisch bleiben soll. Der dauerhafte Verbleib in der Pflegefamilie kann von einem Familiengericht angeordnet werden.
Um Kinder besser gegen Missbrauch und Schäden in Not- und Konfliktsituationen zu schützen, sieht der Gesetzentwurf eine bessere Kooperation von Behörden vor. Zudem wird den Angaben zufolge klargestellt, wann Ärzte oder Lehrer bei Verdacht auf Missbrauch das Jugendamt einschalten sollten. Derzeit gebe es dort viel Unsicherheit. epd/nd
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