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Zum Unterhalt für Geschiedene

Deutscher Anwaltverein fordert weitere Begrenzungen

  • Lesedauer: 2 Min.

Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sollten die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner weiter begrenzt werden. Das geltende Recht setze noch immer zu wenig Anreize für Geschiedene, nach einer gescheiterten Ehe eigenverantwortlich ihre Zukunft zu gestalten, so der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht, Wolfgang Schwackenberg. Das derzeitige Regelwerk festigte wechselseitige Abhängigkeiten.

Der DAV schlägt vor, den lebenslangen Unterhalt nur noch als Ausnahme vorzusehen. Der befristete Unterhalt sollte zur Regel werden. Der Gesetzgeber müsse den Rechtsbereich vereinfachen und damit auch mehr Planbarkeit ermöglichen.

Konkret schlägt der DAV vor, die zur Zeit sieben Unterhaltstatbestände auf drei einzudampfen. Demnach dürfte etwa der betreuende Elternteil, also meist die Frau, in den ersten drei Jahren nach der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Mache sie es doch, würden Einkünfte daraus auf den Unterhaltsanspruch nicht angerechnet.

Widerspruch kam vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. »Unter dem Vorwand, zu vereinfachen und damit Kosten zu senken, dürfe die Situation geschiedener Frauen keinesfalls noch weiter verschlechtert werden«, so die Bundesvorsitzende Erika Biehn.

Schon mit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 wurde das Prinzip der Eigenverantwortung von Ehegatten eingeführt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu müssen sich Alleinerziehende nach dem dritten Lebensjahr des Kindes eine Vollzeitstelle suchen.

Alleinerziehende wollten finanziell gern auf eigenen Füßen stehen, so Biehn weiter, doch stünden dem praktisch oft gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Weg. Es fehle an flexibler Kinderbetreuung, familienfreundlichen Arbeitsverhältnissen sowie einer gleichmäßigen Aufteilung der Hausarbeit und Kinderbetreuung in Paarfamilien. Die Folgen: Eine wachsende Armutsgefährdung Alleinerziehender mit Kindern von 44 Prozent. Derzeit beziehen 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Hartz IV.

Im Jahr 2014 gab es 2,7 Millionen Alleinerziehende. 60 Prozent davon - fast ausschließlich Frauen - hatten minderjährige Kinder zu betreuen. Gegenüber 2004 ist das ein Anstieg um vier Prozent. dpa/nd

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