Willkür per Gesetz

Fabian Lambeck über den Spielraum bei Hartz-IV-Sanktionen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Geldstrafen sind Teil jenes Instrumentenkastens, aus dem sich die Mitarbeiter in den Jobcentern bedienen können, um ihre Schäfchen zu sanktionieren. Das Prinzip dahinter ist alt, sehr alt. Der mittelalterliche Folterknecht musste seine Instrumente nur präsentieren und schon zeigte sich der Delinquent kooperativ. Diese Analogie ist zugegebenermaßen etwas schief und tut all jenen Mitarbeitern unrecht, die sich für ihre Arbeitslosen einsetzen. Der Vergleich soll auch nur das Prinzip sichtbar machen, das hinter dem »Fordern und Fördern« steckt.

Ein weiteres, hier wirksames Prinzip ist die Willkür, gern als Ermessenspielraum schöngeredet. Wer glaubt, den Sanktionsbescheiden würden stets allgemeingültige Kriterien zugrunde liegen, der irrt. Das zeigen die aktuellen Zahlen, die Correctiv und Buzz Feed News nun veröffentlicht haben. Das muss nicht immer zum Nachteil der Betroffenen sein: Manche Mitarbeiter sehen sich als Partner der Arbeitslosen und scheuen Sanktionen. Doch allzu oft wird in vorauseilendem Gehorsam bestraft. Es soll Zielvereinbarungen geben zwischen den Jobcentern und der Zentrale in Nürnberg, wonach bestimmte Sanktionsquoten erfüllt werden müssen. Kein Wunder, dass so viele Widersprüche gegen Sanktionen vor Gericht erfolgreich sind. Hartz IV ist nicht nur Armut, sondern auch Willkür per Gesetz.

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