Prozess gegen Frau Schlecker eingestellt
Straffrei nach Zahlung von 60.000 Euro
Stuttgart. Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarktchefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.
Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam - obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage ist Christa Schlecker nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen sie zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten »eher ein geringes Gewicht« habe.
In der vergangenen Woche war bereits das Verfahren gegen zwei mitangeklagte Wirtschaftsprüfer gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 25.000 und 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das Verfahren war zuvor von dem Prozess gegen Anton Schlecker und seine Familie abgetrennt worden. Den beiden Wirtschaftsprüfern war vorgeworfen worden, falsche Bilanzierungen erkannt und dennoch attestiert zu haben, dass die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Das Gericht konnte nach eigenen Angaben zudem nicht feststellen, dass jemand durch die etwaig unrichtige Bilanz geschädigt worden sei. Insbesondere hätten die Schlecker-Beschäftigten nicht dadurch ihren Arbeitsplatz verloren.
Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht. dpa/nd
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