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Betriebsrente: Nicht offen für alle

Die geplante Reform wird wohl nicht dazu führen, dass mehr Beschäftigte vorsorgen können

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 4 Min.

Bis zur letzten Minute wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt, um die Reform der Betriebsrente noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Erklärtes Ziel der Koalitionäre war es, das Modell für Arbeitgeber attraktiver zu machen. Die Stärkung der Betriebsrente soll die Folgen des Rückbaus der gesetzlichen Rente abmildern. So bildet sie zusammen mit gesetzlicher Rente und privater Vorsorge das »Drei-Säulen-Modell« der Alterssicherung. Allerdings handelte es sich hier um eine bislang dünne Säule, denn viele Deutsche haben keine Betriebsrente. Das gilt insbesondere für Ostdeutschland, wo die Unternehmen sehr klein sind und kaum über die nötige Finanzkraft verfügen, die Betriebsrente ihrer Mitarbeiter finanziell zu fördern.

Zentraler Punkt der Reform ist der Wegfall der Garantien für die Beschäftigten. Die Unternehmer würden bei der Neuregelung aus der Haftung entlassen - im Gegenzug erwarte die Regierung, dass sie die eingesparten Sozialversicherungsabgaben in den gemeinsamen Topf einzahlten, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag in Berlin. Mussten Arbeitgeber bislang eine bestimmte Rentenhöhe garantieren, soll nun eine unverbindliche »Zielrente« in Aussicht gestellt werden. Um dieses »Garantienverbot« wurde hinter den Kulissen hart gerungen. Nicht nur zwischen den Koalitionspartnern, sondern auch zwischen den Lobbyisten der Versicherungswirtschaft und denen der Arbeitgeberverbände.

Die CSU betätigte sich dabei als Vertreterin der Versicherer, die das Verbot »als Hemmnis für ihr Geschäft« betrachten, wie die »FAZ« schrieb. Kein Wunder, sitzt doch der weltweit größte Rückversicherer, die Münchener Rück, in der bayerischen Hauptstadt. Die Christsozialen drängten deshalb lange auf eine Lockerung des Verbots. Doch letztendlich setzte sich die Industrie durch.

Und so begrüßte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall die Betriebsrentenreform. Sie sei ein »ausgewogener Kompromiss, von dem alle Beteiligten profitieren«, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Die Beschäftigten könnten höhere Erträge erwarten, die Arbeitgeber müssten keine Rücklagen für Haftungen mehr bilden. »Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.« Das bleibt abzuwarten: Waren die Betriebsrenten früher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sind es heute vor allem die Arbeitnehmer, die per Entgeltumwandlung vorsorgen. Zudem gibt es Modelle, wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen. Seit 2002 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Seitdem können Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Rentenkasse versichert sind, einen Teil ihres Gehalts in Beiträge zur Altersvorsorge umwandeln.

Der neuen Regelung zufolge sollen Arbeitgeber von 2019 an einen Zuschuss zu den Betriebsrenten zahlen. Er soll 15 Prozent des Sparbeitrags ausmachen, den Arbeitnehmer durch Umwandlung eines Teils ihres Entgelts aufbringen. Diese Beträge können die Betriebe intern anlegen, an eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds geben.

Die Opposition meldete am Montag Zweifel ob der Wirksamkeit der Reform an: Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth betonte: »Der Kardinalfehler des Nahles-Konzepts ist der alleinige Fokus auf Tarifverträge.« Denn die Tarifbindung sei seit Jahren rückläufig. Für eine umfassende Verbreitung der Betriebsrente hätte die Koalition deutlich kraftvoller einsteigen müssen, so Kurth. Deshalb wird die Reform wohl nicht dazu führen, dass die betriebliche Altersvorsorge im Osten weitere Verbreitung findet. Denn mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer sind hier ohne Tarifvertrag.

Kritik kommt auch von der LINKEN: Das Sozialpartnermodell mit Fokus auf die Tarifparteien entlasse die Arbeitgeber aus der Verantwortung und schicke die Beschäftigten auf eine Reise ins Ungewisse, bemängelte der LINKEN-Rentenexperte Matthias W. Birkwald. Das Geld werde zudem hochriskant an den Aktienmärkten angelegt.

Doch Andrea Nahles sieht in der Reform vor allem Vorteile für Niedrigverdiener sowie kleine und mittlere Unternehmen. Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen gebe es noch zu wenige Angebote. Grundsätzlich sollen Vereinbarungen über Betriebsrenten von den Tarifvertragsparteien erarbeitet werden. Hier könnten sich dann auch kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe anschließen. Gerade in diesem Punkt aber kam am Montag heftiger Gegenwind von den Gewerkschaften: Es sei bedauerlich, »dass eine Gelegenheit verpasst wurde, Allgemeinverbindlicherklärungen für Tarifverträge der betrieblichen Altersversorgung zu erleichtern«, bemängelte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

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