Matthias Domaschk: Zweifel an Selbstmord-These
Arbeitsgruppe legt neue Erkenntnisse zum Tod des DDR-Dissidenten vor / Staatssicherheit soll womöglich Umstände vertuscht haben
Berlin. 36 Jahre nach dem Tod des Dissidenten Matthias Domaschk in der Haft der DDR-Staatssicherheit hat eine Arbeitsgruppe in Erfurt neue Erkenntnisse zu dem Fall. Domaschk war am 12. April 1981 im Alter von 23 Jahren in Gera gestorben, nachdem ihn das MfS festgenommen und stundenlang verhört hatte. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht abschließend geklärt. Anders als von der Staatssicherheit behauptet soll Domaschk keinen Suizid begangen haben, das berichtete bereits der »Spiegel« vorab aus dem Gutachten.
Demnach sprächen Hämatome an seinem Kopf dafür, dass er durch Gewaltanwendung möglicherweise eines Dritten ums Leben kam. Dies habe ein Gerichtsmediziner der Berliner Charité nach neuer Prüfung der Aktenlage so bewertet. Auch sei »zweifelhaft«, ob sich der Jenaer am Ärmel eines Hemdes erhängen konnte, wie von den DDR-Behörden damals vorgebracht. So passe die Art der Würgemale nicht zu dieser Version. »Der gesamte Vorgang sei schlampig untersucht worden«, schreibt der »Spiegel«. Als wahrscheinlichstes Todesszenario gelte »ein Unfall oder der Übergriff eines Stasimitarbeiters. Erst nach seinem Tod wäre Domaschk dann an ein Heizungsrohr gehängt worden, zur Vertuschung.« Eine strafrechtliche Verfolgung des Falles sei aber mangels harter Beweise wohl nicht mehr möglich.
Domaschk war in der oppositionellen Gruppe der Jungen Gemeinde in Jena aktiv, hatte gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns protestiert und Kontakt zur Bürgerrechtsbewegung »Charta 77« in Prag. Anfang der 1990er Jahre waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Beweise eingestellt worden. Im März 2015 hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow von der Linkspartei die neue Arbeitsgruppe eingerichtet - auch, um das Aufarbeitungsversprechen aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag einzulösen. Zudem hatte die einstige Lebensgefährtin Domaschks ihn gebeten, den Todesfall erneut untersuchen zu lassen. Agenturen/nd
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