Tödliche Raserei
Drei Festnahmen und Ermittlungen wegen Mordes nach illegalem Autorennen in NRW
Mönchengladbach. Nach einem illegalen Autorennen mit einem getöteten Fußgänger in Mönchengladbach haben die Ermittler drei mutmaßliche Raser festgenommen. Die Tat vom Freitagabend wird von der Staatsanwaltschaft als Mord bewertet, wie die Ermittler am Montag mitteilten. Der neuerliche Todesfall durch Raserei auf öffentlichen Straßen entfachte eine Debatte über noch nicht vollzogene Gesetzesverschärfungen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) befürwortete härtere Strafen für Teilnehmer solcher Rennen.
Bei den am Sonntagabend festgenommenen Tatverdächtigen in dem Mönchengladbacher Fall handelt es sich nach Angaben der Ermittler um den 28-jährigen Unfallfahrer sowie zwei Fahrer im Alter von 22 und 25 Jahren. Staatsanwaltschaft und Polizei prüften am Montag, ob die Beschuldigten einem Haftrichter vorgeführt werden. Weitere Einzelheiten nannten die Behörden unter Verweis auf die »noch andauernden umfangreichen Ermittlungen« nicht.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der 28-Jährige aus Schwalmtal den 38-jährigen Fußgänger am Freitagabend in der Mönchengladbacher Innenstadt überfahren und tödlich verletzt. Vorangegangen war mutmaßlich ein illegales Autorennen, bei dem einer der drei beteiligten Wagen auf die Gegenfahrbahn geriet. Zunächst war die Polizei von lediglich zwei Beteiligten an dem Rennen ausgegangen. Auch war der 28-jährige Unfallfahrer bereits nach dem Unfall vorübergehend festgenommen, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Weitere Ermittlungen am Wochenende führten die Ermittler dann auf die Spur der beiden anderen mutmaßlichen Raser. Zugleich führten die Nachforschungen zur neuerlichen Festnahme des 28-Jährigen.
Maas sagte der »Rheinischen Post«, illegalen Autorennen seien »keine Bagatellen - das muss härter geahndet werden«. »Wir müssen alles tun, um die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen.« Die Zahl illegaler Straßenrennen sei »im großen Ausmaß angestiegen«. »Die Auswirkungen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte.« Er halte »die Raserevents für ein Hobby von Verrückten«, sagte Maas.
Der Justizminister fügte hinzu, er halte es angesichts der Entwicklung für erforderlich, »dass wir rasch gesetzlich reagieren«. Es gibt zwei Gesetzesinitiativen für eine Strafverschärfung bei illegalen Autorennen - eine aus dem Bundesrat, die zweite vom Bundesverkehrsministerium. Einen Beschluss fasste die große Koalition aber noch nicht.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte in Wiesbaden an, das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag im pfälzischen Deidesheim zu setzen. Damit wolle sie »noch einmal auf die Aktualität und Notwendigkeit dieses Themas hinweisen und den Deutschen Bundestag an seine Pflicht erinnern, Gesetzentwürfe des Bundesrats in angemessener Frist zu beraten«.
Auch solle der Gesetzentwurf »gesetzgeberische Klarheit« schaffen, betonte Kühne-Hörmann. In der Rechtsprechung würden bisher unterschiedliche Auffassungen vertreten. In mehreren Raserprozessen hatten Gerichte zuletzt unterschiedliche Strafen verhängt. So wurden im Februar in Berlin zwei Angeklagte wegen Mordes verurteilt, nachdem ein 69-jähriger Mann bei ihrem illegalen Wettrennen getötet worden war.
In Köln dagegen erhielten zwei mutmaßliche Raser im April 2015 wegen fahrlässiger Tötung lediglich Bewährungsstrafen. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Mit dem Strafmaß in dem Kölner Fall beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet. Agenturen/nd
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