BUND fordert besseres Energiewendegesetz

Umweltverband versandte Stellungnahme

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Durch drei Ausschüsse muss die Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes im Abgeordnetenhaus noch. Wenn alles gut läuft, könnte das modifizierte Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Eine Novelle des erst im April 2016 verabschiedeten Gesetzes ist nötig, um den Beitrag Berlins zum Klimaschutz vor dem Hintergrund des in der Zwischenzeit verabschiedeten Pariser Klimaabkommens anzupassen. Eine der Kernaussagen des neuen Gesetzes ist es, dass der Senat verpflichtet wird, die Beendigung der Energieerzeugung aus Braunkohle bis Ende 2017 und aus Steinkohle bis Ende 2030 sicherzustellen. Berlin ist das erste Bundesland, das aus der Kohle aussteigt.

Nachdem vor kurzem die Verfeuerung von Braunkohle im Kraftberg Klingenberg beendet wurde, ist das erste Ziel bereits erreicht. Die Formulierung zur Steinkohle in dem Gesetzentwurf wird unterdessen vom Landesverband des BUND kritisiert. »Denn durch einen späten Kohleausstieg 2030 kann das internationale Klimaabkommen von Paris nicht eingehalten werden«, erklärt die Vorsitzende des BUND Berlin, Christine Kühnel, in einer Stellungnahme, die »nd« vorliegt. Der Umweltverband hat das Schreiben in diesen Tagen an die Abgeordneten der mit der Novelle befassten Ausschüsse versandt. Der Umweltverband fordert darin unter anderem, die Ziele durch eindeutige und bis spätestens 2035 auf null fallende CO2-Grenzwerte zu untermauern.

Bei den mitregierenden Grünen wird die Kritik zurückgewiesen. Dass in dem Gesetzentwurf das »spätestens« bis 2030 beim Steinkohleausstieg entfallen ist, sei kein Rückschritt. »Das ist nur die juristische Übersetzung des spätestens«, sagt der Energieexperte der Grünen-Fraktion, Stefan Taschner. Insofern sei die Koalitionsaussage bis »spätestens« 2030 auszusteigen, in dem Gesetz enthalten.

Begrüßt wird vom BUND, dass ein Anschluss und Benutzungszwang an Nah- und Fernwärmenetze in der Novelle vorgesehen ist. Ganz neu ist indes auch das nicht, da so etwas im alten Berliner Energiespargesetz bereits vorhanden war. »Die Idee ist nicht, dass wir alle zwangsweise ans Fernwärmenetz anschließen wollen«, betont Stefan Taschner. Vielmehr gehe es darum, wenn bei Neubauquartieren ein Nahwärmenetz entsteht, dass es dann auch genutzt wird. Der BUND fordert ergänzend: Sinkende Wärmepreise müssen an die Verbraucher weitergegeben werden.

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