Keine »Lex Osterloh«

Gesetzliche Besserstellung von Betriebsräten vom Tisch

  • Richard Färber
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine von der Koalition geplante Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes kommt nun doch nicht zustande. Wie gewerkschaftliche Insider gegenüber »nd« bestätigten, wollte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) diese auf Vorschlag des IG-Metall-Vorstands und mit Rückendeckung durch die Unionsfraktionsspitze im Paket mit einem Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen des Baugewerbes beschließen lassen. Demnach sollten freigestellte Betriebsratsmitglieder künftig »leistungsbezogen« und »ihrer Verantwortung entsprechend« entlohnt werden dürfen.

Im Klartext hätte dies üppige, übertarifliche Einkommenssteigerungen für Betriebsratsspitzen ermöglicht beziehungsweise legalisiert, wie sie etwa beim VW-Konzern für Schlagzeilen gesorgt hatten. So bezieht der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh, ein gelernter Industriekaufmann, nach eigenen Angaben eine jährliche Grundvergütung von rund 200 000 Euro und zusätzlich einen Jahresbonus, der je nach Geschäftslage des Autokonzerns noch deutlich darüber liegen kann. In einem Falle soll sein Jahreseinkommen bei 750 000 Euro gelegen haben.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine derart krasse Privilegierung freigestellter Betriebsratsmitglieder, die ihre Arbeitskraft voll der betrieblichen Interessenvertretung widmen sollen, bisher nicht vor. Sie sind laut Gesetz lediglich »von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien« und dürfen wegen ihrer Tätigkeit »nicht benachteiligt oder begünstigt werden«. Diese Bestimmungen gelten auch für gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter.

Insider argwöhnten, dass der Nahles-Vorstoß letztlich eine auf den VW-Betriebsratschef zugeschnittene Gesetzesänderung sei, mit der Osterloh und ranghohe VW-Manager aus der Schusslinie genommen werden sollten. Schließlich war vor wenigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund der großzügigen Einkommensregelung für Osterloh Anzeige gegen den amtierenden VW-Personalchef und mehrere seiner Vorgänger erstattet worden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und sein Wirtschaftsminister Olaf Lies (beide SPD, beide VW-Aufsichtsratsmitglieder) hatten die Einkommensregelung für Osterloh verteidigt, weil bei einem Weltkonzern wie VW für führende Betriebsräte Fähigkeiten erforderlich seien, »die mit den an Manager gestellten Anforderungen vergleichbar sind«.

Wie »nd« erfuhr, sollen sich hinter den Kulissen auch die Betriebsratsspitzen süddeutscher Autokonzerne für die Gesetzesänderung stark gemacht haben. Letztlich scheiterte der Nahles-Vorstoß allerdings nicht am System des »Gebens und Nehmens« innerhalb der Berliner Koalition, sondern am Veto von Wirtschaftsverbänden.

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