Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen
EU-Kommission belegt Internetkonzern nach langjähriger Auseinandersetzung mit einer Rekordstrafzahlung wegen Wettbewerbsverzerrung
Brüssel. Die EU-Kommission hat den US-Internetriesen Google mit einer Rekordstrafe wegen Wettbewerbsverzerrung belegt und will ihn zur Änderung seiner Geschäftspraktiken zwingen.
2,42 Milliarden Euro soll der Mutterkonzern von Google Alphabet an die EU zahlen, wie die EU am Montag mitteilte. Damit sanktioniert die EU Google wegen Wettbewerbsverzerrung. Der Konzern stellt bei Google-Suchen die Angebote seiner eigenen Shopping Plattform zuerst dar und benachteiligt so die Konkurrenz, so der Vorwurf von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Mit der Strafe bleibt die EU-Kommission deutlich hinter der zulässigen Höchststrafe zurück, die sich auf zehn Prozent der Jahreseinnahmen von Google und damit auf acht Milliarden Euro beliefe. Ein Google-Sprecher teilte mit das Unternehmen überlege vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.
In einer 100-seitigen Stellungnahme erklärte Google im Herbst 2016 die Vorwürfe der EU seien »faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch« und nicht im Interesse der Nutzer. Die Europäische Kommission würde außerdem die Geschäftspraktiken der Konkurrenten Amazon und Ebay ignorieren.
Ein Teil der Konkurrenz hatte sich in den letzten Tagen in einem Brief an die EU-Kommission gewandt. Die solle dem Lobbyismus von Google nicht nachgeben und »entschieden handeln, um den Wettbewerb wiederherzustellen«, schreiben sieben große amerikanische IT- und Medienunternehmen wie Yelp, Oracle, News Corp. und Getty Images in einem Brief. Ein Teil der Unterzeichner sind von den Praktiken, gegen die die EU vorgeht, betroffen.
Google und die EU-Kommission hatten zuvor sieben Jahre lang versucht, den Streit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Die Angelegenheit hatte auch zu Spannungen im Verhältnis zwischen der EU und den USA geführt. Die hohe Strafe gegen Google könnte nun den Unmut von US-Präsident Donald Trump heraufbeschwören, dessen Wirtschaftspolitik dem Wahlspruch »America First« (Amerika zuerst) folgt.
In den USA hatte sich Google schon 2013 mit der Federal Trade Commission geeinigt. Die schrieb der Suchmaschine vor die Praxis des »scrapen« von Produktbezeichnungen zu unterlassen. Dabei werden die Webseiten von Konkurrenzunternehmen automatisch durchsucht und Produktinformationen und andere Daten kopiert und zum Verkauf der eigenen Produkte verwendet.
Google-Sprecher Mark Jansen erklärte, sein Unternehmen arbeite weiter »konstruktiv« mit der Kommission zusammen »und wir glauben stark, dass unsere Innovationen im Online-Shopping gut für Einkäufer, Händler und den Wettbewerb waren«.
Derzeit laufen insgesamt drei EU-Wettbewerbsverfahren gegen Google. Die anderen beiden richten sich gegen den Google-Werbedienst AdSense sowie gegen die Smartphone-Software Android. Die bisher höchste von der EU verhängte Strafe beläuft sich auf 1,06 Milliarden Euro. Zu dieser Zahlung war 2009 der US-Chiphersteller Intel verdonnert worden. nd/ AFP
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