Bahnsubventionen laut EuGH zulässig
Luxemburg. Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschland um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der Kommission am Mittwoch größtenteils ab. Die Behörde hatte der Bahn eine unzulässige Quersubventionierung vorgeworfen. Mit Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes sei der Personen- und Güterverkehr mitfinanziert worden. Dies benachteilige Wettbewerber, da die Bahn Steuergeld für den Erhalt des Netzes sowie Gebühren von Konkurrenten für dessen Nutzung erhalte. Eine solche unzulässige Subventionierung habe die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen, so die Richter. dpa/nd
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