Datenspeicherung auf Vorrat passé
Gesetz ausgesetzt / Netzagentur verweist auf Gerichtsurteil
Bonn. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur teilte am Mittwoch mit, sie sehe vorerst von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtung für Telekommunikationsunternehmen ab. Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von vergangener Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Speicherpflicht sollte eigentlich ab Samstag gelten.
Vor dem OVG geklagt hatte ein IT-Unternehmen aus München. Wegen der »über den Einzelfall hinausgehenden Begründung« fällt die Pflicht zur Speicherung von Kundendaten nun vorerst für alle Unternehmen weg. Die Netzagentur will mit neuen Anordnungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens warten.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits bezweifelt, dass das deutsche Gesetz den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht. AFP/nd
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