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Bodenreform

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Es sind ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die die BVVG laut Treuhandgesetz zu privatisieren hat. Darunter finden sich vor allem Ländereien, die ab 1945 im Zuge der Bodenreform von Großgrundbesitzern enteignet und an die örtliche Landbevölkerung weitergegeben worden war. Ihre Hoffnung, nach der Wende im Grundbuch als rechtmäßige Eigentümer anerkannt zu werden, zerschlug sich rasch. Die Kohl-Regierung begann 1992 mit der »Abwicklung der Bodenreform« über die BVVG. Einige der über 40 000 Bodenreformerben zogen vor Gericht bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um für ihr Anliegen zu streiten. Doch sie unterlagen. nd

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