Ein neues Gesetz für den Donbass
Kiew will abtrünnige Ostukraine als »okkupierte Gebiete« einordnen
Ein neuer Gesetzentwurf zeigt, wie Kiew seine Strategie im Ostukraine-Konflikt ändern möchte. Als im April 2014 der Krieg im ostukrainischen Donbass ausbrach, begann das offizielle Kiew mit der so genannten Antiterroristischen Operation (ATO). Bis heute dient ATO, die in der Ukraine eher kritisch wahrgenommen wird, als offizielle Bezeichnung der Handlungen der ukrainischen Streitkräfte im Osten.
Kritik an der ATO war aus allen Ecken zu hören: Wie kann ein heißer Krieg als »ATO« bezeichnet werden - und wie kann eine Antiterroristische Operation gleich drei Jahre dauern? Präsident Petro Poroschenko selbst hatte bei seiner Wahl das Ende der Operation »nicht in wenigen Tagen, sondern in wenigen Stunden« versprochen. Drei Jahre später soll sich die Strategie Kiews endlich ändern. Die Richtung offenbart der Entwurf des Gesetzes »über die Deokkupierung des Donbass«, dessen Konzept in der zweiten Junihälfte von einigen Medien veröffentlicht wurde. Dieser Text sei angeblich ein Kompromiss zwischen den Positionen von Präsident Poroschenko, der vor allem auf diplomatische Verhandlungen rund um den Donbass setze, und denen des Chefs des Sicherheitsrates Olexander Turtschynow, der als einer der einflussreichsten Hardliner der ukrainischen Politik gilt.
Das neue Gesetz würde die abtrünnigen Teile des Donbass, die von prorussischen Separatisten kontrolliert werden, als »okkupierte Gebiete« bezeichnen. Allerdings wird das Land, das diese Gebiete aus Kiewer Sicht okkupiert, nicht namentlich genannt. Gleichzeitig würde im Gesetz ausdrücklich stehen, dass Kiew hinter dem Minsker Abkommen stehe. Damit wäre es der erste gesetzliche Akt der Ukraine, in dem die Friedensvereinbarungen von Minsk genannt werden. Außerdem würde auch die Beobachtermission der OSZE im Donbass bleiben. Auf der anderen Seite ist im Gesetz die Möglichkeit festgeschrieben, das Kriegsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Donbass einzuführen.
»Dies ist der wichtigste Grund, warum wir das okkupierende Land im Gesetz nicht nennen können«, sagte der »Ukrajinska Prawda« ein nicht genannter Abgeordneter der Turtschynow-Partei Volksfront: »Wenn wir Russland nennen und später das Kriegsrecht einführen würden, dann klingt das so, als würden wir Russland den Krieg erklären. Das wollen wir lieber verhindern.« Ein weiterer Knackpunkt des Gesetzes ist die Schaffung eines gemeinsamen operativen Stabes. Dieser soll zum einen die Handlungen der Armee und Sicherheitsstrukturen im okkupierten Gebiet überwachen, zum anderen die volle Kontrolle über die Region bei einer Einführung des Kriegsrechts übernehmen.
»Fast alle Sicherheitsstrukturen handeln im Donbass auf eigene Faust. Es gibt keine gemeinsame Linie, dafür aber eine große Konkurrenz«, betont Rada-Abgeordnete Wiktorija Sjumar, eine der Initiatoren des neuen Gesetzes. »Deswegen wollen wir ein einziges Koordinationszentrum schaffen, das direkt dem Präsidenten unterstehen würde.«
Die meisten Änderungen, die im Gesetzentwurf vorgeschrieben sind, haben ein Ziel: Die Strategie im Donbass so zu ändern, dass man das Minsker Abkommen nicht verlässt, aber dennoch realistischere Chancen hat, Instrumente wie die Einführung des Kriegsrechts aktiv zu nutzen. So war es bisher unter anderem unmöglich, unter dem Kriegsrecht die durch Minsk vorgeschriebenen Lokalwahlen abzuhalten. Auch dies soll im neuen Gesetz angepasst werden.
Mittlerweile ist noch unklar, in welcher endgültigen Fassung das Gesetz angenommen wird. Viel wichtiger ist aber, welche Folgen es für die zukünftigen Entwicklungen im Donbass hat. Die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk haben den Entwurf wenig überraschend kritisiert, auch aus Moskau waren Einwände zu hören. Dass Kiew nach drei erfolglosen Jahren über eine Strategieänderung nachdenkt, könnte aber neuen Schwung in die Lösung des Konflikts im Donbass bringen. Ob dieser jedoch zum Besseren gewendet wird, bleibt offen.
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