Niedersachsen: Kein Verstreuen von Totenasche
Hannover. Das Verstreuen von Totenasche auf Friedhöfen bleibt in Niedersachsen verboten: Eine vom Sozialministerium geplante Neuregelung im Bestattungsrecht ist wird es nicht geben. Das Ministerium habe die entsprechende Passage nach deutlichem Widerspruch der Kirchen aus seinem Entwurf herausgenommen, sagte ein Sprecher von Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Vorangegangen sei eine intensive und sehr persönliche Diskussion im rot-grünen Kabinett. Die Ministerin hatte sich ursprünglich dafür plädiert, das Verstreuen der Asche auf einem eigens dafür vorgesehen Feld eines Friedhofs zuzulassen und so Wünschen aus der Bevölkerung entgegenzukommen. Die Kirchen lehnten dies jedoch ab. Bremen hatte das Verstreuen der Asche als erstes Bundesland erlaubt, sogar auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen. epd/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.