Museen kämpfen mit Formularen

Das Kulturgutschutzgesetz und seine Folgen in Sachsen

  • Lesedauer: 3 Min.

Dresden. Die Bilder »Rotgrüner« und »Blick aus dem Fenster« des Malers und Bildhauers Georg Baselitz sind in die Kunstsammlungen Chemnitz nicht wieder zurückgekehrt. Verärgert über das damals nahende Kulturgutschutzgesetz hatte der Künstler die Leihgaben vor zwei Jahren zurückgefordert. Von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden verlangte er neun Gemälde und eine Skulptur zurück. Der Zorn des Malers machte damals Schlagzeilen. Die Wogen haben sich inzwischen geglättet. Ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Bundesgesetzes ärgern sich Museumsleute in Sachsen vor allem über den Bürokratiezuwachs infolge des Gesetzes, wie eine dpa-Umfrage ergab.

Das Gesetz soll die Abwanderung von »national wertvollem Kulturgut« ins Ausland verhindern und den illegalen Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten eindämmen. Vor Inkrafttreten war nur die Ausfuhr aus der EU genehmigungspflichtig, nun gilt das auch für Ausfuhren in EU-Länder.

Der Chef der Dresdner Museen und Sprecher des Sächsischen Museumsbundes, Gisbert Porstmann, hat vor allem eine Auswirkung festgestellt: »Es ist schwieriger geworden, Kunstwerke für Ausstellungsprojekte zu leihen.« Potenzielle Leihgeber - vor allem im Ausland - seien noch immer erheblich verunsichert.

Ein Beispiel: In einer Sonderschau zum sächsischen Maler Otto Griebel (1895-1972) im Frühjahr sollten auch Werke gezeigt werden, deren Besitzer unter anderem in Griechenland, Belgien oder Luxemburg leben. Das sei nicht immer gelungen, sagt Porstmann. »Einige Besitzer befürchteten, ihre Bilder nicht mehr zurückzubekommen, sollten sie erst einmal in Deutschland sein.«

Andererseits: Als Porstmann von Dresden aus eine Ausstellung in Frankreich zum Maler A. R. Penck mit Leihgaben unterstützen wollte, habe er festgestellt, dass dazu eine Genehmigung gebraucht wird. Das sei zwar kein Problem, aber mit Aufwand verbunden gewesen. »Da müsste noch mehr aufgeklärt werden«, sagt Porstmann.

Es sei noch zu früh, das Kulturgutschutzgesetz abschließend zu bewerten, heißt es im Kunstministerium in Dresden. Beschwerden von Händlern und Galeristen seien nicht eingegangen. Es gebe auch weiter Ausfuhren von Kulturgut zu Ausstellungen oder zu Forschungszwecken - wie vor Inkrafttreten des Gesetzes auch. Es seien jedoch zusätzliche Genehmigungen erforderlich und zu besorgen. Da gebe es noch erheblichen Beratungsbedarf.

»Für kleinere Museen mit wenigen Mitarbeitern ist dieser bürokratische Mehraufwand nicht so einfach abzudecken«, sagt der Sprecher der Stadt Zwickau, Mathias Merz. Alle Leihgeber müssten aufgeklärt und gefragt werden, ob sie die Kunstwerke für die Dauer der Leihe unter Kulturgutschutz stellen lassen wollen.

Auch die Kunstsammlungen Chemnitz sprechen von einem Mehr an Bürokratie, ohne dass aber die Zusammenarbeit mit Leihgebern anscheinend gelitten hat. Sie wird als »gleichbleibend professionell und vertrauensvoll« bezeichnet. Weil nun auch für die Ausfuhr von Kunstwerken innerhalb der EU in bestimmten Fällen ein spezielles Formular ausgefüllt werden müsse, habe die Bürokratie etwas zugenommen. Deshalb wollen die Chemnitzer Kunstsammlungen jetzt eine Dauerausfuhrgenehmigung beantragen. Nach Angaben des Kunstministeriums ist bislang 14 Museen in Sachsen eine solche allgemeine, offene Genehmigungen für die Ausfuhr in Drittstaaten oder EU-Länder erteilt worden. dpa/nd

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