Jede zehnte Schadenmeldung mit Ungereimtheiten

Kfz-Versicherungen

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Der Analyse zufolge liegt der Anteil sogenannter »Dubiosschäden« in der Haftpflichtversicherung bei knapp 16 Prozent, in der Sachversicherung bei etwa neun Prozent und in der Kraftfahrtversicherung bei rund sieben Prozent. Für die GDV-Sonderauswertung begutachteten Betrugsspezialisten der Versicherer mehrere tausend Schadenfälle.

Als dubios werden Schadenmeldungen bezeichnet, die nicht stimmig sind: Häufig passt die Schadenschilderung nicht zum Schadenbild, die Betroffenen machen widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein.

»Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug«, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. »Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und so Versicherungsbetrug entgegentreten.«

Insgesamt gehen die Schaden- und Unfallversicherer davon aus, dass Betrüger jedes Jahr einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro verursachen. »Die Ergebnisse der Sonderauswertung decken sich mit unserer bisherigen Schätzung, wonach zehn Prozent der Schadenzahlungen von Betrügern gefordert werden«, ergänzt Roland Stoffels.

Nach wie vor hält sich hartnäckig die Sicht, dass Versicherungsbetrug ein Kavaliersdelikt sei. Ein Trugschluss: Versicherungsbetrug ist strafbar. Wird er nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden. Sachverständigenkosten können zurückverlangt werden. Der Fall kann schließlich vor Gericht gehen, wobei hohe Geldstrafen drohen. GDV/nd

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