Kein rechtlicher Anspruch
Fragen & Antworten zum Urlaubsgeld
Urlaubsgeld - ein strittiges Thema in der Arbeitswelt. Dazu Fragen & Antworten.
Was ist Urlaubsgeld?
Vier von zehn Beschäftigten in Deutschland erhalten Urlaubsgeld. Deutlich im Vorteil sind Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Dabei gibt es erhebliche branchenbezogene Unterschiede.
Während insgesamt der Anteil der Bezieher von Urlaubsgeld bei 42,6 Prozent liegt, sind es einer aktuellen Erhebung zufolge bei Arbeitnehmern, für deren Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, 60,4 Prozent. Ohne Tarifbindung liegt der Anteil nur bei 36,9 Prozent.
Am häufigsten wird Urlaubsgeld mit 66,2 Prozent im verarbeitenden Gewerbe gezahlt. In Baugewerbe, Verkehr, Lagerei und Handel ist es zumindest mehr als die Hälfte, die davon profitiert. In den meisten Dienstleistungsbranchen erhält dagegen nur eine Minderheit der Beschäftigten Urlaubsgeld, wobei häufig ein Zusammenhang zum Grad der Tarifbindung besteht.
Bei der Höhe des Urlaubsgeldes schneiden Beschäftigte in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druck- und Papierindustrie sowie in der Metallbranche am besten ab. Am niedrigsten fallen die Zahlungen in der Landwirtschaft, im Steinkohlebergbau sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe aus.
Für einige Branchen gelten zudem Sonderregelungen. So wird im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie das Urlaubsgeld mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahresleistung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn wird es in die Gehaltstabelle eingerechnet. AFP/nd
Urlaubsgeld ist - wie das Weihnachtsgeld - eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, das zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld spricht man auch vom 13. bzw. 14. Monatsgehalt. Grundsätzlich muss man zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt unterscheiden. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um die ganz normale Lohnfortzahlung. Das Gehalt wird also nicht reduziert, wenn man wegen Urlaubs weniger Tage im Betrieb ist.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es leider nicht. Allerdings können vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu der Entstehung eines Anspruchs führen. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann dann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein.
Wie ist die Auszahlung des Urlaubsgeldes geregelt?
Die Auszahlung des Urlaubsgelds ist in der Regel nicht direkt an den Zeitpunkt des Urlaubs gekoppelt. Das Urlaubsgeld ist Bestandteil des Jahresgehalts und kann entweder als Festbetrag oder prozentual an den Monatslohn gekoppelt ausgezahlt werden. Hat das Unternehmen das Urlaubsgeld als Einmalzahlung festgesetzt, wird es meist mit dem Mai- oder Juni-Gehalt ausgezahlt.
Die Zahlung des Urlaubsgeldes ist möglicherweise an bestimmte individuelle Vereinbarungen gebunden. Beispielsweise lassen sich bestimmte Wartefristen bis zur erstmaligen Zahlung vereinbaren. Auch ist es möglich, dass kein oder nur ein anteiliges Urlaubsgeld gezahlt wird, wenn man in Elternzeit, über einen längeren Zeitraum krank oder erst seit weniger als einem Jahr in dem Betrieb beschäftigt ist.
Was gilt für die Höhe der Urlaubsgeldzahlung?
Die Höhe ist unterschiedlich und nicht festgelegt. Dabei richtet sie sich nach der Branche, dem Unternehmen und auch der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Sind für das Urlaubsgeld Steuern zu zahlen?
In jedem Fall ist das Urlaubsgeld komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig, da es in dem Monat der Auszahlung auf den regulären Lohn draufgeschlagen wird. Dadurch verringert sich der eigentliche Betrag des Urlaubsgelds.
Wird Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung gezahlt?
Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und man noch Anspruch auf Urlaubstage hat, diese aber nicht in Anspruch nehmen konnte, müssen sie finanziell abgegolten werden. Auch (anteiliges) Urlaubsgeld ist selbst im Falle einer Kündigung fällig. Sogar im Todesfall können Angehörige noch Anspruch auf Urlaubsgeld erheben, falls zum Todeszeitpunkt das Urlaubsgeld zwar fällig, aber nicht ausgezahlt wurde.
Ist es möglich, das Urlaubsgeld einfach zu streichen?
Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten versuchen Arbeitgeber, von freiwilligen Zusatzleistungen zurückzutreten oder diese zu kürzen, um Personalkosten zu sparen. Ist das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgeschrieben, ist das jedoch nicht so ohne Weiteres möglich. Dann muss neu verhandelt werden.
Selbst wenn keine vertragliche Vereinbarung existiert, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld unter bestimmten Voraussetzungen nicht einfach streichen. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge einen gleichbleibenden Betrag als Urlaubsgeld ohne ausdrücklichen Vorbehalt ausgezahlt, gilt das als betriebliche Übung (sprich: Gewohnheitsrecht). Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann. Er kann die Zahlung also nicht ohne Weiteres einstellen, sondern muss drei Jahre in Folge mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Sonderleistung in Zukunft eingestellt wird, zahlen. Legt aber kein Arbeitnehmer Widerspruch ein, gilt die betriebliche Übung als aufgehoben. Der Arbeitgeber muss dann kein Urlaubsgeld zahlen. ABSOLVENTA/nd
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