Ein Gesetz, sie zu knechten

Bundesverfassungsgericht urteilt mit Einschränkungen für umstrittene Tarifeinheit

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Das seit seiner Einführung im Jahr 2015 umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Klagen mehrerer Gewerkschaften weitgehend ab, die mit dem Gesetz unter anderem die Koalitionsfreiheit gefährdet sahen. Allerdings zogen die Richter mit einer ganzen Reihe von Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes »Leitplanken« ein und forderten Nachbesserungen, um die Anliegen der Mitglieder kleiner Gewerkschaften zu schützen. Das Gesetz zur Tarifeinheit sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Wer die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat, sollen im Zweifelsfall Arbeitsgerichte entscheiden. Zwei der acht Richter stimmten gegen das Urteil. Sie sind der Auffassung, »das Ziel der Sicherung der Tarifautonomie sei legitim, aber das Mittel der Verdrängung eines abgeschlossenen Tarifvertrags zu scharf«.

Arbeitsministerin Nahles zeigte sich erfreut über das Urteil. Das Gesetz werde, so Nahles, konkurrierende Gewerkschaften zur Kooperation anleiten. Auch Wirtschaftsverbände äußerten sich positiv zu der Entscheidung aus Karlsruhe. Kritik kam von mehreren Gewerkschaften und der Linkspartei. Sowohl ver.di, als auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Vereinigung Cockpit und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) betonten zudem, die Richter hätten das Gesetz trotz allem in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Man warte auf die geforderten Nachbesserungen. Außerdem seien viele Fragen offen, die nun an Arbeitsgerichte delegiert würden.

Das Gesetz war 2015 in Kraft getreten, nachdem 2010 durch ein Bundesarbeitsgerichtsurteil das Prinzip »Ein Betrieb, ein Tarifvertrag« zunächst gekippt worden war. nd Seite 2

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