Proteste gegen Razzia an Frankfurter Universität

Beamte durchsuchten Räume der Studierendenvertretung nach einem Anschlag auf das Maritim-Hotel. Der Asta legt nun Rechtsmittel ein

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Großaufgebot der Polizei stürmte am Abend des 13. April den Campus der Goethe-Universität und durchsuchte die Räume der Redaktion der Studierendenzeitung »diskus«, des Flüchtlingsprojekts Shelter sowie das Studierendenhaus. Alle dort Anwesenden konnten das Gebäude erst nach einer Personalienfeststellung verlassen. Auch die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) waren davon betroffen, der in dem Gebäude seine Büros hat. Vergeblich forderten sie mit Verweis auf ihr Hausrecht die Vorlage eines Durchsuchungsbefehls und verlangten ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände. Während des Polizeieinsatzes wurde ihnen der Zugang zum Studierendenhaus verweigert.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) verteidigte die Polizeimaßnahmen ohne Durchsuchungsbefehl. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des hessischen Landtagsabgeordneten der LINKEN Hermann Schaus erklärte Beuth, die Polizei sei auf der Suche nach einer Personengruppe gewesen, die aus Protest gegen eine AfD-Veranstaltung im Maritim-Hotel die Fassade des Gebäudes beschädigt habe und anschließend in Richtung Campus geflohen sei.

Während der Razzia wurden zwei Personen kurzzeitig festgenommen. Darunter befand sich ein Geflüchteter, dem ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen wurde. Beuth bestätigte auch, dass Mitgliedern des Asta-Vorstands während der Razzia kein Zutritt zu den Gebäuden gewehrt worden sei. Ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände sagte er zu, wenn diese vollständig dokumentiert seien.

Für den stellvertretenden Asta-Vorsitzenden Johannes Fechner bleiben auch nach der Antwort des Innenministeriums viele Fragen offen. »Die Darstellungen von Peter Beuth zur Durchsuchung des Studierendenhauses sind unstimmig«, sagte er und nannte zwei Beispiele: Entgegen Beuths Darstellung habe der Asta sehr wohl Widerspruch gegen den Polizeieinsatz eingelegt. Zudem seien von der Durchsuchung nicht nur das Studierendenhaus, sondern weitere universitäre Gebäude auf dem Campus betroffen gewesen. Deshalb besteht der Asta auf einer sofortigen Akteneinsicht und kann die Verzögerungen nicht nachvollziehen.

»Für die Akteneinsicht gilt in der Regel eine Drei-Tage-Frist, wir warten nun schon mehrere Monate«, betonte Fechner. Er erinnert daran, dass der Asta bereits am 12. Mai das erste Mal Akteneinsicht verlangt und die Forderung am 1. Juli erneuert habe. Es habe nicht einmal eine Antwort gegeben.

Gegenüber der »Frankfurter Rundschau« erklärte ein Vertreter der ermittelnden Staatsanwaltschaft, dass einer Akteneinsicht durch den Asta nichts mehr im Wege stehe. »Ist es eigentlich der übliche Amtsweg, dass wir das aus der ›Frankfurter Rundschau‹ erfahren, während unsere beiden Anträge auf Akteneinsicht unbeantwortet blieben?«, monierte der Asta-Vertreter.

Der Polizeieinsatz dürfte Politik und Justiz noch länger beschäftigen. Der Asta hat Rechtsmittel gegen die Razzia eingelegt. Auch die dort gesammelten Daten sollen vernichtet werden. In Schweigen hüllen sich weiterhin die Grünen. Die Partei, die sonst immer sehr auf Bürgerrechte pocht, regiert sowohl in Hessen als auch in Frankfurt mit.

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