Krebsrisiko durch Pommes und Co?
Fragen & Antworten zu neuen EU-Regeln gegen Acrylamid
Der umstrittene Stoff Acrylamid findet sich in kleinen Mengen in Geröstetem, Gebackenem und Frittiertem. Weil der Stoff unter Verdacht steht, Krebs zu erregen, will die EU ihn zurückdrängen. Ein Expertengremium in Brüssel billigte unlängst neue EU-Vorgaben für Backstuben, Frittenbuden und Restaurants. Verbraucherschützer sind zufrieden, Gastronomen befürchten ein Bürokratiemonster.
Wie gefährlich ist Acrylamid?
Die Debatte über Risiken durch Acrylamid in Pommes Frites, Chips und Spekulatius läuft seit 2002, als schwedische Wissenschaftler den Stoff in Lebensmitteln nachwiesen. Er entsteht bei großer Hitze aus den natürlichen Stoffen Asparagin und Zucker in stärkehaltigen Waren wie Kartoffeln oder Mehl beim Backen, Braten, Rösten und Frittieren - nicht aber beim Kochen. Tierstudien haben gezeigt, dass Acrylamid krebserzeugend wirke. Deshalb sei es als mutagener und kanzerogener Stoff mit Bedeutung für den Menschen eingestuft, so das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Was will die EU-Kommission?
In einem siebenseitigen Regelwerk und 21 Seiten Anhang macht die Brüsseler Behörde professionellen Nahrungsmittelherstellern genaue Vorgaben für die Verarbeitung zum Beispiel von Kartoffeln oder Mehl. Denn es gibt kleine Stellschrauben, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln: weniger Zucker im Rohprodukt, möglichst wenig Hitze, möglichst geringe Bräunung. So will die Kommission unter anderem, dass Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet werden und dass mit Einweichen oder Blanchieren die Stärke vor dem Frittieren ausgewaschen wird, dass mit möglichst niedrigen Temperaturen gegart und Fritten oder Brot nur so stark gebräunt werden wie eben nötig. Bei Produkten zum Selberbacken sollen Verbraucher eine genaue Anleitung bekommen, um auch zu Hause Risiken zu vermeiden. Bräunungstabellen sollen einen Maßstab bieten.
Welche Bedenken hat die Gastronomie?
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA kritisiert weniger die Verarbeitungshinweise als die Nachweis- und Dokumentationspflichten, die in dem neuen Vorstoß enthalten sind. Betriebe müssen Proben nehmen und analysieren lassen. DEHOGA nennt das eine »überzogene EU-Regelungswut«.
Was sagen die Verbraucherschützer?
Der europäische Verbraucherverband BEUC vermisst »rechtlich verbindliche Obergrenzen« für Acrylamid, lobt die neue Verordnung aber als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Wann kommen die neuen Regeln?
Nach der Zustimmung des Ständigen Ausschusses folgt jetzt eine dreimonatige Frist, in der Mitgliedsländer oder das Europaparlament Einspruch erheben könnten. Danach muss die EU-Kommission ihren eigenen Entwurf noch formal absegnen und veröffentlichen. Im Frühjahr 2018 soll er in Kraft treten. dpa/nd
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