Fristen für Sicherung von Ölheizungsanlagen
Hochwasserschutzgesetz
Bestehende Anlagen dürfen auch weiter mit neuen Ölheizgeräten wie etwa einem effizienten Öl-Brennwertkessel und neuen Tanks modernisiert werden. Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflichtet, ihre Tankanlagen hochwassersicher nachzurüsten. Welche Fristen dabei zu beachten sind, hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammengefasst.
Das Hochwasserschutzgesetz soll bis Anfang 2018 in Kraft treten. Dann müssen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Überschwemmungsgebiete werden von den Bundesländern festgelegt und sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Im Überschwemmungsfall könnte die Tankanlage aufschwimmen und Heizöl austreten. Um das zu verhindern, müssen Tankanlagen besonders gesichert werden.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Gebäude gegen Eindringen von Wasser gesichert - Abdichten von Fenstern, Luftschächten und Türen so abgedichtet, dass kein Wasser. Oder der Tank selbst wird so gesichert, dass das Öl nicht austreten kann. Dafür gibt es Tanks, die beim Aufschwimmen mit einer Abreißkupplung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständiger Überflutung nicht aufschwimmt. Neue Tanksysteme sind teilweise schon serienmäßig mit Hochwasserschutz versehen.
Steht das Gebäude in den sogenannten Risikogebieten hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, haben die Eigentümer 15 Jahre Zeit, ihre Ölheizung hochwassersicher nachzurüsten. Und das muss auch nur geschehen, wenn die Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist. Im Neubau müssen Ölheizungen in diesen Gebieten sofort hochwassersicher installiert werden. Allein in Überschwemmungsgebieten schließt das Gesetz den kompletten erstmaligen Neubau einer Ölheizung mit Tankanlage aus. Gibt es keine Alternativen zu vertretbaren Kosten, ist die Installation einer Ölheizung auch dort möglich. IWO/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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