Mit Konzept gegen Immobilienspekulation

Senat beschließt umfangreiche Maßnahmen zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei Hausverkäufen

  • Katharina Schwirkus
  • Lesedauer: 3 Min.

Eine sozial orientierte Stadtentwicklung gibt es nicht zum Nulltarif. Das wurde deutlich, als Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) am Mittwoch das neue Umsetzungskonzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten vorstellten. Der Senat hat am Dienstag beschlossen, 100 Millionen Euro bereitzustellen, um alle Bezirke bei der Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zur sozialen Stadtentwicklung zu unterstützen. »Diese Mittel stehen aus dem Überschuss des Landeshaushalts von 2016 bereit«, erklärte Kollatz-Ahnen.

Mit dem neuen Konzept sollen zwei Instrumente gestärkt werden. Zum einen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten, das bisher in sechs Fällen zur Anwendung kam, seit RotRot-Grün regiert. Lompscher erklärte, dass insgesamt etwa 400 Wohnungen in einem halben Jahr durch das Instrument gesichert werden konnten. »Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl der Anwendungsfälle jetzt weiter erhöhen wird«, sagte Lompscher. Geregelt ist das Vorkaufsrecht in Paragraf 24 des Baugesetzes. Es ermöglicht Gemeinden oder Bezirken, beim Verkauf eines Wohnhauses an die Stelle des Käufers zu treten, sofern es sich in einem Milieuschutzgebiet befindet. Die Bezirke können in diesem Fall einen Zuschuss zum Kauf beim Senat beantragen. In der Regel liegt der Zuschuss bei etwa 10 Prozent. Bisher flossen 790 000 Euro. Ziel des Instruments ist es, Mietwohnungen und preiswerten Wohnraum zu erhalten.

Momentan gibt es 37 Milieuschutzgebiete in der Hauptstadt. Vorreiter bei der Anwendung des Vorkaufsrechts ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) sagte dem »neuen deutschland«: »Es gibt nun das klare Signal, dass das Vorkaufsrecht im Milieuschutz umfangreich angewandt werden kann«.

Das andere Instrument ist das Vorkaufsrecht von Grundstücken. Das greift, wenn Flächen benötigt werden, um Infrastruktur wie Straßen oder Schulen zu errichten oder städtebauliche Ziele zu erreichen. Will ein Grundstückseigentümer verkaufen, kann das Land in den Vertrag eintreten. Wucherpreise muss es allerdings dabei nicht akzeptieren. Lompscher erklärte, dass dieses Vorgehen im Falle des Güterbahnhofs Köpenick geprüft werde (»nd« berichtete). Bei beiden Instrumenten können die Zuschüsse des Senats auch zugunsten eines Dritten gezahlt werden, wenn sich dieser dem Milieuschutz oder den städtebaulichen Zielen verpflichtet. »Wir machen etwas Tolles für Berlin«, sagte Lompscher. Kollatz-Ahnen betonte jedoch, dass die Umsetzung des Vorkaufsrechts letztendlich bei den Bezirken liege. »Ob ein Bezirk Milieuschutzgebiete aufstellt, ist auch eine politische Frage«, so Kollatz-Ahnen. In Steglitz-Zehlendorf gibt es beispielsweise bisher keine Milieuschutzgebiete. Baustadtrat Florian Schmidt zeigte sich gegenüber »nd« jedoch zuversichtlich, dass weitere Bezirke Milieuschutzgebiete erlassen werden.

Bei der Vorstellung des Konzepts wurden aber auch die Grenzen des Vorkaufsrechts deutlich. Im Ortsteil Mitte werden beispielsweise keine Milieuschutzgebiete mehr erlassen, weil die Mietpreise schon so stark gestiegen sind. Ein Milieuschutz für die noch verbleibenden günstigen Miethäuser kommt nicht mehr in Frage. »Wenn die Wohnungsbaugesellschaft den Kaufpreis durch Mieten nicht mehr erwirtschaften kann, geben wir keinen Zuschuss«, so Kollatz-Ahnen.

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