Geringverdiener zahlen mehr

Bertelsmann-Studie zeigt krasse Ungleichheit bei Abgabenlast der Einkommen auf

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.

Erwerbsarbeit soll sich lohnen. Und zwar für jeden - vom ungelernten Lagerhelfer bis zum Bankmanager. Auf dieses hehre Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft bezieht sich eine von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegebene Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Betrachtet werden darin die Grenzbelastungen im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem, die daraus resultierenden »Fehlanreize«, sowie entsprechende Reformoptionen und ihre Wirkungen in Bezug auf »inklusives Wachstum«.

Die Ökonomen untersuchten, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro übrig bleibt, wenn man Beiträge zur Sozialversicherung, Einkommenssteuer und den möglichen Entzug von Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt. Das Ergebnis ist eindeutig: Untere Einkommensgruppen werden deutlich stärker belastet als Spitzenverdiener. In extremen Fällen kann ein Mehrverdienst sogar zu Mindereinkommen führen. Wird beispielsweise ein abgabenfreier 450-Euro-Minijob eines ALG II-Beziehers auf 600 Euro aufgestockt, dann wird der Mehrverdienst zu 100 Prozent auf den ALG-Bezug angerechnet, aber zusätzlich noch mit Sozialabgaben belastet. Ähnliche Effekte gibt es, wenn alleinverdienende Niedriglöhner oder alleinerziehende Mütter bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten und dann die Berechtigung für den Bezug von Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag verlieren.

Die in der Studie untersuchten Musterhaushalte verdeutlichen die krasse Ungleichheit bei der Abgabenbelastung von Mehrverdiensten. Von einem zusätzlich verdienten Euro bleibt demnach einem Single mit einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 17.000 Euro nichts übrig. Bei einem Einkommen von 75.000 Euro brutto würden dagegen 56 Cent je Zusatz-Euro in die Haushaltskasse wandern. Auch bei Ehepaaren mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener klafft eine große Belastungslücke. Bei einem jährlichen Bruttoverdienst von 40.000 Euro blieben der Familie von einem zusätzlich verdienten Euro 56 Cent. Würde dieselbe Familie 90.000 Euro brutto verdienen, hätte sie sogar 66 Cent mehr.

Der Studie zufolge könnte eine tiefgreifende Reform sowohl der Besteuerung als auch der verschiedenen Transferleistungen die strukturelle Benachteiligung von Geringverdienern beseitigen. Grundlage dafür sei eine »ganzheitliche Betrachtung der Abgabenbelastung, um die beschriebenen negativen Effekte überwinden zu können« so die Projektleiterin der Bertelsmann-Stiftung, Manuela Barišić, gegenüber »nd«. Im Bereich der erwerbstätigen Empfänger von Transferleistungen würde dies bedeuten, dass die sogenannte Transferentzugsquote bei 60 Prozent gekappt wird. Jeglicher Zuverdienst von Leistungsberechtigten würde nur zu 60 Prozent auf den Bezug von ALG II, Wohngeld und Kinderzuschlägen angerechnet. Von jedem zusätzlichen Euro verblieben somit 40 Cent in der Haushaltskasse. Ein stufenfreies, streng lineares Steuersystem würde zudem dafür sorgen, dass diese Quote auch bei Erreichen der Anspruchsgrenzen für die genannten Sozialleistungen nicht unterschritten wird.

Nach Einschätzung der Autoren könnte dieser Anreiz zu deutlich erhöhter Erwerbstätigkeit des betroffenen Personenkreises führen, zumal der Arbeitsmarkt nach wie vor sehr aufnahmefähig sei. Die öffentlichen Kassen würden durch diese Reform laut der Studie mit rund acht Milliarden Euro belastet. Man habe allerdings bewusst auf ein »komplett durchgerechnetes Steuerkonzept zur Gegenfinanzierung der Reform der Transferentzugsquote verzichtet«, so der Münchener Volkswirt Andreas Peichl, der für das ZEW als Projektleiter der Studie tätig war, gegenüber »nd«. Bei einer linearen Neugestaltung des Steuersystems könne man aber »auch über die Anhebung des Spitzensteuersatzes nachdenken.«

Jenseits des Transferleistungs- und Niedriglohnsektors könnten laut der Studie Reformen dazu beitragen, dass es für mehr Menschen attraktiver wird, mehr zu arbeiten. Dafür soll unter anderem das bisherige Ehegattensplitting in ein »Realsplitting« überführt werden. Grundsätzlich würde jeder Ehepartner individuell besteuert werden, in begrenztem Umfang könnten Freibeträge auf den Partner übertragen werde. Einem deutlich schlechter bezahlten Ehepartner bliebe auf diese Weise mehr übrig von seinem Bruttolohn. Alleinverdiener-Ehen verlören im Gegenzug einen Großteil ihrer steuerlichen Privilegien. Dies könnte verbunden mit einer höheren Erwerbstätigkeit des betroffenen Personenkreises - zu Steuermehreinnahmen von 5,6 Milliarden Euro führen.

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