Große Gefahren von formalen und inhaltlichen Fehlern
Online-Rechtsdokumente von der Stange
Ob das Ergebnis wirklich rechtssicher ist und der aktuellen Lebenssituation entspricht, ist fragwürdig. Komplexere und umfassendere Sachverhalte, wie Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sollten mit einem Notar besprochen werden. Dieser hat einen besseren Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Geht es schief, haftet nicht das Online-Portal
Um im Internet ein Rechtsdokument zu erstellen, muss der Interessent Fragen beantworten, die von einer Spezialsoftware generiert werden. Doch gerade das kann vor allem Ungeübten zum Verhängnis werden. So können sich Betroffene, die mit Standardformulierungen Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten errichten möchten, nicht sicher sein, ob sie ihren Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen.
Es besteht auch das Risiko, dass sich Klauseln widersprechen oder sich die Dokumente im Nachhinein als ungültig erweisen. Geht etwas schief, haftet nicht das Online-Portal.
Wer rechtssicher vorsorgen möchte, sollte einen Notar konsultieren. Die krisenfeste Gestaltung zum Beispiel eines Testaments lässt sich häufig nicht mit individualisierbaren Vorlagen oder einem digitalen Frage-Antwort-Dialog bewerkstelligen. Zu groß ist die Gefahr von unüberlegten Entschlüssen, ungeschickten Formulierungen oder formellen Mängeln.
Mitunter sind komplizierte Sachverhalte zu klären
Wer zum Notar geht, hat die Gewissheit, dass Anordnungen zur Erbschaft eindeutig und formal fehlerfrei im Testament angegeben sind. Der Notar steht als Rechtsgestalter beratend zur Seite. Er klärt mit dem Betroffenen den mitunter komplizierten Sachverhalt und erforscht Wünsche und Interessen.
Auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hilft der Notar, den Text genau auf die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. Wer sich vom Notar beraten lässt, vermeidet auch hier folgenschwere Formulierungsfehler. Zudem verschafft sich der Notar einen Eindruck von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Das erschwert es, die Wirksamkeit des Dokuments im Nachhinein anzuzweifeln. Diesen Vorteil haben auch beurkundete Testamente, die zudem häufig einen Erbschein ersparen.
Bei Rechtsgeschäften gänzlich Unbrauchbar
Gänzlich unbrauchbar sind Online-Portale, wenn es um Rechtsgeschäfte geht, die der Pflicht zu Beurkundung durch den Notar unterliegen, wie zum Beispiel Grundstückskaufverträge oder zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de Ansprechpartner.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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