Annäherung der Ukraine an die EU

  • Ann Esswein
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist ein langer Weg für die Ukraine zur Annäherung an die Europäische Union. Bereits vor zehn Jahren begannen die Verhandlungen für das EU-Assoziierungsabkommen. Am 29. November 2013 verließ der damalige Präsident Viktor Janukowitsch den EU-Gipfel in Vilnius ohne eine Unterschrift unter das von seinem Volk geforderte Abkommen, was zu einem Auslöser der »Euromaidan-Revolution« wurde. Nach dem Regierungswechsel besiegelte der neue Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, 2014 sein Versprechen nach einer EU-Annäherung, doch der Pakt zwischen EU und Ukraine blieb weiterhin in der Schwebe. Im April 2016 votierte die Mehrheit der Niederländer gegen das geplante Assoziierungsabkommen. Erst am 11. Juli 2017, dem Vorabend des Gipfeltreffens von EU und Ukraine in Kiew, sollte das Dokument dann verabschiedet werden. Ab 1. September wird es offiziell in Kraft treten. Das Abkommen ist laut Thomas Frellesen, stellvertretender Leiter der EU-Delegation in der Ukraine, »das komplexeste, welches die EU mit Drittländern jemals abgeschlossen hat«.

Das 1200 Seiten starke Dokument ist in erster Linie ein Freihandelsabkommen zwischen den Ländern, verspricht aber auch eine zukünftige Zusammenarbeit und Angleichung in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Energie, Wissenschaft oder Bildung. Schon in den vergangenen Jahren konnte die Ukraine ihre Exporte in die EU deutlich steigern. Dennoch spricht die Juristin und Ukraine-Expertin Olga Batura in einer Analyse für die Bundeszentrale für politische Bildung von einer »Integration light«: Anders als beim Beispiel Norwegen werde die Ukraine in Zukunft nur eingeschränkt die Freiheiten des EU-Binnenmarkts genießen.

Ein Prinzip des Paktes lautet »Förderung gegen Forderung«. Schon im Frühjahr 2015 wurde der Regierung Poroschenko ein Forderungskatalog als Zuckerbrot für die zukünftige EU-Annäherung übergeben. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll die Ukraine rechtliche, politische und wirtschaftliche Bedingungen und Standards der EU durch Reformen umsetzen. Im Gegenzug wird der Ukraine Schritt für Schritt eine weitgehende Zoll- und Mengenfreiheit im Handel, außerdem Reise- und Beschäftigungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen und der freie Finanz- und Kapitalverkehr ermöglicht. Die EU hat dafür ein Unterstützungspaket von 12,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Kernforderungen des Pakets sind neben einer Justiz-, Verfassungs- und Wahlreform der Kampf gegen die Korruption. Das Zentrum zur Bekämpfung von Korruption bestätigte im Juli, die Ukraine habe bereits 20 von 35 der Anti-Korruptions-Forderungen erfüllt. Sie waren direkt mit der Visafreiheit verknüpft. Seit Juni dürfen alle Ukrainer mit biometrischem Pass für 90 Tage visafrei in die EU einreisen. Vor allem durch den »interpersonellen Kontakt« sollen EU und Ukraine wirtschaftlich, sozial und kulturell zusammenwachsen, so der Appell, dem bereits viele Ukrainer folgten. Laut der Presseagentur UNIAN besuchten allein im ersten Monat der Visafreiheit mehr als 95 000 Ukrainer die EU. Ann Esswein

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