Fiskus legt auf Schützen an
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs könnten Vereine, die Frauen ausschließen, die Gemeinnützigkeit verlieren
Als sich Schützenkönig Roger vor drei Jahren im kleinen Wendlandort Sallahn beim Ehrentanz auf dem dörflichen Parkett drehte und das Bild davon durch die Medien ging, staunten viele. Vor allem Menschen, denen Schützenvereine bislang als ultrakonservative Gemeinschaften galten, denn: Beim Tanz hielt Roger nicht, wie seine Amtsvorgänger, eine Königin in den Armen, sondern seinen Partner Guido. Inzwischen sind schwule Schützenkönige keine Aufreger mehr in der Schützenwelt. Sie werden weitgehend werden akzeptiert. Aber Frauen? Die können noch immer ganz anderes erleben.
Bei manchen Schützengemeinschaften gehen noch immer entsetzt die Federhüte hoch, wenn Frauen um Aufnahme bitten in die Männerbastion. Dort sind sie zwar gern gesehen, wenn es bei Festivitäten weiblicher Hilfe bedarf - zum Auftragen von Haxen, Bier und Schnaps etwa. Aber Frauen als Mitglieder? Das verbietet die Tradition! Eine Ansicht, die nun in den Finanzämtern Hoffnung auf höhere Einnahmen wecken dürfte. Bietet diesen doch das Frauenverbot einen willkommenen Hebel, besagten Vereinen die Gemeinnützigkeit und damit das Privileg steuerlicher Vergünstigungen zu entziehen.
Rechtfertigten können die Ämter das mit einem jüngst gefällten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Dieses befasste sich exemplarisch mit einer Freimaurerloge: Weil diese Gemeinschaft generell keine Frauen als Mitglieder aufnimmt, ist ihr Tun »nicht darauf gerichtet, die Allgemeinheit zu fördern«. Fazit: Die Loge hat ihre Gemeinnützigkeit verloren. Dieser Richterspruch könnte sich nun auch auf Vereine und ähnliche Gemeinschaften auswirken, die irgendwann einmal als gemeinnützig anerkannt worden waren.
So beispielsweise auf die Schützengilde Ebstorf im niedersächsischen Landkreis Uelzen. Aktuell hat das Finanzamt dort jenen bereits anno 1289 als »Bruderschaft« gegründeten Verein im Visier und prüft, ob er weiter als gemeinnützig gelten darf angesichts des Urteils aus München. Beharrt die Gilde doch dem vermeintlichen Zeitgeist zum Trotz auf ihrer Tradition: nur Männer in unseren Reihen!
Die Ebstorfer Gilde zählt zu der Minderheit der Vereine mit Frauensperre. Der größte Dachverband der Schützenvereine - der Deutsche Schützenbund (DSB) - organisiert zum Beispiel nicht weniger als 15 000 Vereine mit etwa 1,5 Millionen Mitgliedern. Davon sind mittlerweile immerhin rund 320 000 weiblichen Geschlechts. Sie engagieren sich »in vielschichtiger Weise an der Gestaltung des Vereinslebens«, lobt der DSB. Er schwärmt von ihren hohen schießsportlichen Leistungen und betont ausdrücklich: »Die Werbung von neuen Frauen als Mitglieder gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben der Vereine.«
Eine solch frauenfreundliche Empfehlung fehlt aber einer anderer Dachorganisation: Dem »Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften«, beheimatet in Köln und mindestens so katholisch wie der dortige Dom. »Für Glaube Sitte und Heimat« lautet das Motto der Gemeinschaft, die es im Jahr 2011 verhinderte, dass in Münster ein schwuler Schützenkönig an der Seite seines Lebenspartners an Umzügen teilnehmen konnte. Auch dieser Verband kann es in Sachen Mitgliederstärke durchaus mit deutschen Parteien und manch einer Gewerkschaft aufnehmen: Er organisiert 600 000 Mitglieder in 1260 Vereinen. Von diesen vereinen aber sagen knapp 15 Prozent: Frauen müssen draußen bleiben!
Das sagt zum Beispiel auch die »St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brühl«. Der reine Männerbund bietet eisern der Gefahr die Stirn, die ihm aus dem Urteil der Münchner Bundesfinanzrichter erwächst. An der seit 1442 bestehenden Ohne-Frauen-Tradition werde man »nicht rütteln«, betonte der Vorsitzende der Bruderschaft Frank Pohl unlängst.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen wissen solche Männerklausuren den neuen Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) an ihrer Seite. Gegenüber der Kölnischen Rundschau sagte der kürzlich: Es werde erst noch geprüft, ob und inwieweit das Finanzhofsurteil zur Gemeinnützigkeit der Freimaurer auf andere Vereine mit ausschließlich männlicher oder weiblicher Zulassung übertragbar ist. Er wolle alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Brauchtumsvereinen im Land die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Engagierten sie sich doch auch für soziales Miteinander und auch für karitative Zwecke. Diese Position, so Lienenkämper, werde er auch gegenüber dem Bund vertreten.
Ob er damit Erfolg haben wird, darf indessen auch bezweifelt werden. Geldquellen, welche der Fiskus einmal entdeckt hat, lässt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erfahrungsgemäß nicht so einfach wieder zuschütten.
Offen ist jenseits dessen auch noch die Frage, wie sich die Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf gemeinnützige Vereine auswirken wird, die schon durch ihren Namen geschlechtsspezifisch geprägt sind. Verliert etwa ein Frauenchor seine Steuererleichterung, wenn er partout keine Bässe mitsingen lassen möchte?
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