Wenn das Handy plötzlich weg ist
Leserfrage
Antwort geben die Experten von Top-Tarif,de:
Ist das Handy nicht mehr auffindbar, sollten Verbraucher ihr Telefon zunächst anrufen. Vielleicht meldet sich ein ehrlicher Finder. Bleibt der Versuch erfolglos, ist die Sperrung der SIM-Karte der nächste Schritt. Dadurch verhindern Handynutzer, dass Fremde hohe Telefonkosten verursachen und Zugriff auf sensible Daten erhalten. Die SIM-Karten-Sperrung ist teilweise mit Kosten verbunden, je nach Anbieter von bis zu 15 Euro.
Bleibt das Telefon verschwunden, können sich Handynutzer zumindest eine Ersatz-SIM-Karte zuschicken lassen. Hierfür werden je nach Anbieter bis zu 30 Euro erhoben. Wenn das Smartphone Bestandteil des Handyvertrags ist, zahlen Nutzer monatlich eine höhere Grundgebühr. Diese muss weiterhin bezahlt werden, auch wenn das Gerät nicht mehr zur Verfügung steht.
Handys können über das globale Navigationssatellitensystem GPS (Global Positioning System) lokalisiert werden. Die gängigen Handy-Betriebssysteme bringen die Suchfunktion bereits mit (Apples iOS: »Mein iPhone suchen«, Android: »Geräte-Manager«, Windows: »Mein Handy finden«). Allerdings ist die Suche nur möglich, wenn diese Funktion vorab auch aktiviert wurde. Dann kann der Standort des Telefons problemlos über das Internet abgefragt werden. Teilweise kann auch eine persönliche Nachricht mit einer Kontaktmöglichkeit auf dem Sperrbildschirm des vermissten Geräts hinterlassen werden. Am besten richten Verbraucher die Suchfunktion gleich nach dem Kauf des Handys ein. Damit lässt sich das Telefon nicht nur orten, sondern ermöglicht im Notfall auch Gerätesperre und Datenlöschung aus der Ferne.
Einen Haken hat die Suche: Für die Ortung ist nicht nur GPS notwendig, sondern auch eine Verbindung zum Internet. Sobald das Telefon ausgeschaltet ist, lässt es sich nicht mehr ausfindig machen. Nützlich sind auch Apps, die Grundfunktionen des Telefons überwachen.
Gehen Verbraucher von einem Diebstahl aus, sollten sie den Verlust ihres Telefons bei der Polizei melden. Auch einige Mobilfunkanbieter verlangen zur Haftungsbegrenzung eine Anzeige. Durch die Seriennummer (IMEI) ist das Telefon eindeutig identifizierbar, deshalb muss sie bei der Polizei angegeben werden. Die Nummer steht auf der Originalverpackung, lässt sich aber auch durch die Tastenfolge *06 auf dem Handy direkt anzeigen.
Da viele Verbraucher auch Passwörter für Online-Banking, soziale Netzwerke und E-Mail-Konten auf dem Smartphone speichern, sollten alle Kennwörter vorsorglich geändert werden. Auch Messengerkonten wie WhatsApp werden über den Kundendienst besser deaktiviert. Wird nur die SIM-Karte gesperrt, haben Diebe theoretisch Zugriff auf das Messenger-Konto über WLAN.
Ratsam ist auch eine Notfall-Karte. Darauf sollten alle wichtigen Daten notiert werden: Rufnummer, IMEI-Nummer, SIM-Kartennummer, Kundennummer und Rufnummer des Kundenservice. Zudem empfehlenswert, seine SIM-Karte immer mit PIN-Code zu schützen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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