Verfassungsgericht stoppt katalanisches Referendums-Gesetz

Spanische Zentralregierung will Volksbefragung in Katalonien verhindern / Strafanzeigen gegen Regionalpolitiker und Abgeordnete angekündigt

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Madrid. Das spanische Verfassungsgericht hat das vom katalanischen Parlament verabschiedete Gesetz für ein Unabhängigkeitsreferendum ausgesetzt. Die Entscheidung fiel am Donnerstagabend in Madrid. Damit ist das Gesetz, das eine Volksbefragung für den 1. Oktober vorsieht, für fünf Monate suspendiert. In dieser Zeit will das Verfassungsgericht ein Urteil über den Text fällen.

2014 hatte das Gericht bereits geurteilt, dass die Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums in einer Region gegen die Verfassung verstoße. Allerdings ignorieren die katalanischen Behörden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts, dessen Legitimität sie nicht anerkennen.

Die spanische Zentralregierung will das Referendum über die Unabhängigkeit der Region Katalonien mit allen juristischen und politischen Mitteln verhindern. Spaniens Generalstaatsanwalt kündigte am Donnerstag Strafanzeigen gegen katalanische Regionalpolitiker und Abgeordnete an, nachdem das Parlament in Barcelona die Volksabstimmung für den 1. Oktober angesetzt hatte. Ministerpräsident Mariano Rajoy schlug eine harte Linie ein: »Es wird kein Referendum zur Selbstbestimmung geben.« Die Separatisten planen im Falle eines Sieges bei der Befragung eine Unabhängigkeitserklärung sowie die Einleitung eines verfassunggebenden Prozesses innerhalb von zwei Tagen. Agenturen/nd

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