EU-Kommission treibt Verfahren gegen Polen voran
Behörde fordert die Regierung in Warschau auf, die vor Kurzem erlassenen Gesetze zur Justizreform zurückzunehmen
Brüssel. Im Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz verschärft die EU-Kommission die Gangart. Die zweite Phase im sogenannten Vertragsverletzungsverfahren werde nun eingeleitet, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.
Die EU-Kommission stößt sich insbesondere daran, dass ein kürzlich in Polen erlassenes Gesetz vorsieht, dass der Justizminister Gerichtsvorsitzende entlassen und durch neue Kandidaten ersetzen kann. Als »Hüterin der Verträge« verlangt die Kommission daher von der nationalkonservativen Regierung in Warschau, jüngst erlassene Gesetze zur Justizreform zurückzunehmen oder in Übereinstimmung mit EU-Standards zu bringen. Konkret ist die EU-Kommission der Meinung, dass nach mehreren Reformen die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht mehr gewährleistet ist.
Polen hat nun einen Monat Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Andernfalls kann die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Im äußersten Fall drohen in diesem Verfahren am Ende hohe Geldstrafen. Warschau hatte die Kritik der EU-Kommission zuletzt bereits als gegenstandslos zurückgewiesen. Agenturen/nd
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