Vermögensaufbau vom Start weg

Sparen als Vorsorge fürs Alter

  • Lesedauer: 3 Min.

Wer spart, tut das oft für eine größere Anschaffung wie etwa ein Auto oder Möbel oder um einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben zu haben. Das geht aus den Ergebnissen einer Befragung durch TNS Infratest Sozialforschung in dieser Altersgruppe hervor. Auf Platz drei der Sparmotive folgt der Urlaub, danach die Altersvorsorge (58 Prozent).

Auszubildende und erst recht Altersgenossen, die sich für ein Studium entscheiden, haben in der Regel nur einen geringen Spielraum, um zu sparen: Nach Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung verdienen Azubis im Durchschnitt 859 Euro in Westdeutschland beziehungsweise 807 Euro in Ostdeutschland, je nach Beruf und Ausbildungsjahr.

Schenkungen und Steuern / Bausparvertrag
 

Schenkungen und Steuern

Grundsätzlich unterliegen Geschenke der Schenkungsteuer. Es gibt allerdings Freibeträge: Für Kinder betragen sie 400 000 Euro, für Enkel 200 000 Euro. Schenkungen an Ehepartner sind sogar bis zu einem Wert von 500 000 Euro möglich, ohne dass Steuern anfallen. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Die Übertragung eines Bausparvertrages bleibt somit in aller Regel steuerfrei. Selbst die Schenkung einer Immobilie ist ganz oder teilweise abgedeckt. Sonderfälle ergeben sich jedoch möglicherweise in Zusammenhang mit dem Erbrecht: Denn Schenkungen im letzten Jahrzehnt vor dem Tod des Schenkers werden unter Umständen auf den Pflichtanteil im Erbe angerechnet. nd

Bausparvertrag verschenken

  Ein Bausparvertrag kann ein sinnvolles Geschenk für Berufseinsteiger oder Studierende sein. Damit wird dem Beschenkten ein Anreiz gegeben, selbst zu sparen und dabei die Unterstützung durch vermögenswirksame Leistungen, der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie zu nutzen. Und sie können in den Folgejahren weiter beim Vermögensaufbau helfen, etwa durch Sondereinzahlungen als Geschenk. Auch wer bereits einen Bausparvertrag oder den Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen besitzt, kann diese auf Kind oder Enkel übertragen. Die Umschreibung eines Bausparvertrags auf nahe Verwandte ist reine Formsache. nd

Es spricht vieles dafür, so früh wie möglich mit einem systematischen Vermögensaufbau zu starten, beispielsweise über einen Bausparvertrag. Auch kleine Beträge können über einen längeren Zeitraum zu einem ordentlichen Betrag anwachsen. Zudem bekommen junge Sparer besondere Unterstützung von Staat oder Arbeitgeber, beispielsweise über vermögenswirksame Leistungen. »Nicht zu unterschätzen ist auch der erzieherische Effekt des Sparens. Wer gleich zu Beginn der Ausbildung damit anfängt, regelmäßig ein paar Euro beiseitezulegen, für den wird Vermögensaufbau zu einer Selbstverständlichkeit«, sagt Monika Grave von der LBS.

Zuschüsse und Zulagen für junge Berufstätige

Der Bausparvertrag ist für viele der Einstieg in den Vermögensaufbau, um später die eigenen vier Wände zu finanzieren. Gerade junge Sparer können auf zusätzliche Unterstützung von Staat und Arbeitgeber bauen.

Wohnungsbauprämie lohnt für junge Menschen besonders

Beschäftigte, deren Jahreseinkommen 25 600 (Alleinstehende) beziehungsweise 51 200 (Ehepaare) nicht übersteigt, haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Wer zwischen 50 und 512 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält einen Zuschlag vom Staat in Höhe von 8,8 Prozent auf die Sparrate - das sind bis zu 45 Euro jährlich.

Attraktiv für junge Menschen

Wer bei Abschluss des Vertrages unter 25 Jahre alt ist, kann die aus den Beiträgen und der Prämie angesparte Summe nach sieben Jahren frei nutzen. Die bei älteren Sparern geltende Begrenzung der Verwendung auf den Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie gilt nicht.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitneh-mersparzulage nutzen

Viele Unternehmen zahlen den Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt, bis zu 40 Euro im Monat. Fließen diese Leistungen in einen Bausparvertrag, erhält der Sparer eine staatliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro im Jahr. Das gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 17 900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35 800 Euro bei Ehepaaren. Wer von seinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann sich 40 Euro seines Gehalts direkt vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag überweisen lassen und profitiert trotzdem von der Arbeitnehmersparzulage.

Wohn­Riester bringt Bonus

Mit Riester-Bausparen bekommen Förderberechtigte eine staatliche Zulage von maximal 154 Euro im Jahr, außerdem pro Kind bis zu 300 Euro. Um die maximale Förderung zu erhalten, muss die Sparleistung einschließlich der Zulage vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen. Bei einem Auszubildendengehalt sind die monatlichen Beträge also nicht hoch, um die volle Fördersumme zu erreichen. Wer unter 25 Jahre ist, erhält außerdem einmalig den Berufsstarter-Bonus von bis zu 200 Euro. Von der Riester-Zulage profitiert der Bausparer übrigens nicht nur in der Sparphase, sondern auch später in der Darlehensphase des Bausparvertrages. Es gelten keine Einkommensgrenzen. LBS/nd

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