Ansprüche gelten rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2017
Reform des Unterhaltsvorschusses in Kraft
Die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende können von den Jugendämtern jetzt zeitnah umgesetzt werden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses unterschrieben. Inzwischen erfolgte auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, so dass damit das reformierte Gesetz in Kraft getreten ist. Allerdings weist das Bundesfamilienministerium darauf hin, dass die Behörden (in diesem Fall die Jugendämter) noch etwas Zeit benötigen, um alle Anträge zu bearbeiten.
Wichtig ist: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Wenn notwendig, kann der Unterhaltsvorschuss künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.
Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.
Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen, riet das Ministerium. Auch eine spätere Antragstellung im September reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen. dpa/nd
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