Wie sinnvoll ist eine Ultraschall-Flatrate?
Leserfrage zu Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
Antwort gibt Katrin Pumm, Fachexpertin für Familienleistungen bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK):
Für viele werdende Mütter gehört der regelmäßige Ultraschall einfach dazu - meist deut- lich häufiger als die vorgesehenen drei Mal während der Vorsorgeuntersuchungen. Eine oft angebotene Ultraschall-Flatrate, die als «Individuelle Gesundheitsleistung» (IGeL) von den Eltern in spe selbst gezahlt werden muss, ist in den meisten Fällen aber nicht nötig.
Die Ultraschalluntersuchung ist ein wichtiges medizinisches Diagnoseverfahren, kein Babyfernsehen, wie es oft heißt. Die Untersuchungen haben sich als Maßnahme zur Früherkennung von schweren Erkrankungen des Embryos bewährt und sind unverzichtbar. Sie hilft Eltern und Ärzten, in einer kritischen Phase der Schwangerschaft Klarheit über den Gesundheitszustand des Embryos zu erhalten und bei Bedarf frühzeitig zu reagieren.
Seit 2013 können Schwangere beim zweiten Basis-Ultraschall zwischen der normalen und der erweiterten Untersuchung wählen. Hierbei werden zusätzlich wichtige Körperteile des Kindes, wie Kopf, Hals, Rücken, Brust und Rumpf detaillierter untersucht, um Fehlbildungen zu erkennen.
Mit den Untersuchungen in der Regel in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche können alle erforderlichen Analysen abgedeckt werden, und die zukünftigen Eltern erhalten die nötige Sicherheit. Doch viele von ihnen wollen mehr. Sie wünschen sich weitere Ultraschalltests.
Die Siemens-Betriebskasse (SBK) übernimmt beispielsweise bei Auffälligkeiten die Kosten für weitere Untersuchungen. Doch ohne medizinischen Grund sind weitere Ultraschalluntersuchungen auf jeden Fall Individuelle Gesundheitsleistungen - kurz IGeL Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren durchgeführt und sind immer kostenpflichtig. Deshalb steht vor solchen zusätzlichen Maßnahmen immer ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Arzt. Generell gilt: IGeL ist stets kritisch zu hinterfragen. Wer unsicher ist, sollte sich von einem zweiten Arzt oder von einer Hebamme beraten lassen.
Wissenschaftlich notwendig sind weitere Ultraschalluntersuchungen oder gar eine Ultraschall-Flatrate in der Regel nicht. Allein das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Schwangeren entscheidet über ihre Durchführung. Trotz intensiver Diskussionen ist sich die Fachwelt einig: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind keine Gefahr für den Embryo, ein medizinischer Nutzen wurde aber nicht nachgewiesen.
Wenn es um das Entdecken von Auffälligkeiten geht, ist nicht die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen ausschlaggebend. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt vielmehr von der Erfahrung der Ärztin oder des Arztes sowie der Qualität des Ultraschallgerätes ab.«
Hier gelte es, schon bei der Auswahl der behandelnden Praxis diese Punkte zu klären. Kritiker zusätzlicher Untersuchungen geben zu bedenken, dass diese auch zu größerer Verunsicherung führen können. Einige Erkrankungen und bestimmte Entwicklungsstörungen können zwar im Ultraschall erkannt werden, ihre Behandlung sei aber während der Schwangerschaft nicht möglich. Die Folge: Das bloße Wissen darüber kann werdende Mütter verunsichern und psychisch erheblich belasten.
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