Warum ist das Tanken mit dem E-Auto so kompliziert?

Fragen & Antworten zum E-Auto

  • Lesedauer: 5 Min.

Worin liegen die generellen Probleme beim E-Auto?

Auf einen kurzen Nenner gebracht: geringe Reichweite, hohe Anschaffungskosten und langwieriger Ladevorgang. Diese drei wesentlichen Hürden stehen dem Siegeszug des Elektroautos im Wege. Das heißt konkret: In Deutschland gab es zum Beginn des Jahres nur 34 000 Elektroautos. Das ist weit entfernt von dem mittlerweile aufgegebenen Ziel von einer Million Elektro-Pkw bis 2020. Denn eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Verbreitung von E-Autos ist ein leistungsfähiges Netz von öffentlichen Ladestationen. Die Bundesregierung hat dafür 300 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Bislang werden die meisten Elektroautos in der heimischen Garage oder beim Arbeitgeber aufgeladen. Nur 10 bis 20 Prozent der Ladevorgänge entfallen auf öffentliche Ladepunkte. Doch das sollte sich ändern, wenn E-Autos massentauglich würden.

Wie ist das konkret mit den Kaufprämien geregelt?

Die E-Auto-Prämie konnte schon seit 2. Juli 2016 beantragt werden. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2016 gekauft wurden und einen Anschaffungspreis von maximal 60 000 Euro aufweisen. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4000 Euro, für Hybridautos, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es 3000 Euro. Jeweils die Hälfte der Prämie kommt aus Bundesmitteln und vom jeweiligen Fahrzeughersteller. Nach 400 000 geförderten Elektro-Autos ist Schluss - das dürfte spätestens Mitte 2019 der Fall sein. Hybridfahrzeuge ohne Stecker, bei denen die Batterie durch die Leistung des Verbrennungsmotors aufgeladen wird, werden nicht gefördert. Das gilt generell auch für E-Wagen, deren Listenpreis 60 000 Euro übersteigt.

Welche Vergünstigungen gibt es noch?

Neben der Kaufprämie schafft der Staat weitere Anreize für den Kauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen: Alle Autos, die seit 17. November 2016 zugelassen wurden, erhalten eine Steuerbefreiung für zehn Jahre. Seit dem 1. Januar 2017 gilt außerdem, dass das Aufladen eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beim Arbeitgeber nicht mehr als geldwerter Vorteil angeben werden muss. Das Aufladen ist dann steuerfrei genauso wie die Überlassung der Ladevorrichtungen seitens des Arbeitgebers.

Wie kommt der Ausbau des öffentlichen Ladenetzes voran?

Zum Jahresbeginn gab es in Deutschland gut 7400 öffentliche Ladepunkte an 3200 Ladestationen, die oft zwei Ladepunkte haben. Schwerpunkt sind Großstädte und Ballungsräume. Mit dem Programm der Bundesregierung sollen 15 000 neue Ladestationen gebaut werden, davon 5000 Schnellladestationen. Tank&Rast treibt den Ausbau an den Autobahnen voran. Automobilbauer wie VW, Audi, Porsche, BMW, Ford und Daimler haben ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau eines Ladenetzes an vielbefahrenen Strecken gegründet. Die Mineralölgesellschaften halten sich in Deutschland dagegen bislang weitgehend zurück. Das Netz der Stromtankstellen wird jedoch immer dichter.

Wie können E-Mobil-Fahrer die öffentlichen Ladepunkte nutzen?

In der Praxis werden die meisten E-Mobilisten nur eine oder zwei Ladestationen regelmäßig anfahren, so wie ein Autofahrer mit Otto- oder Dieselmotor seine Stammtanke hat. Er wird in der Regel einen Vertrag mit dem Betreiber der Ladestation abschließen oder mit seinem Stromlieferanten. Die Firma Innogy (RWE), ein wichtiger Anbieter von öffentlichem Autostrom, bietet einen Vertrag mit einem Preis von 30 Cent je Kilowattstunde Ökostrom bei genauer Abrechnung an. Das entspricht ungefähr dem Preis für Öko-Haushaltsstrom.

Und wenn der E-Autobesitzer ohne Vertrag eine andere Ladesäule benutzt?

Dann wird es schwierig und oft auch teuer. Wer einen Benziner oder Diesel fährt, kann mit einem Blick auf seine App die billigste Tankstelle in der näheren Umgebung identifizieren und füllt seinen Tank bei Shell, Aral, Esso oder Mobil mehr oder weniger zum fast gleichen Preis. Die Stromtarife an den öffentlichen Ladepunkten sind dagegen intransparent, die Preise völlig unterschiedlich, das Verfahren kompliziert.

Wie groß sind die Preisunterschiede der Stromanbieter an den Ladepunkten?

Für Spontan- und Gelegenheitsnutzer ohne Vertrag können sie bis zu 67 Cent je Kilowattstunde betragen. Zum Vergleich: Haushaltsstrom kostet 29 Cent. Andere Anbieter liegen in diesem Bereich oder sind sogar deutlich günstiger: Bei Mainova zahlen die Autofahrer 18,8 Cent, bei den Stadtwerken Dresden 13,5 Cent. Und bei den Stadtwerken Leipzig, den Stadtwerken Düsseldorf und der RheinEnergie tankt der E-Mobilist umsonst - wegen der wenigen Tankvorgänge lohnt sich der Aufbau eines Abrechnungssystems nicht. Bei den teuren Anbietern kostet Ladestrom damit mehr als Benzin. Bei einem Preis wie Haushaltsstrom wäre ein E-Auto bei den Treibstoffkosten aktuell um 25 Prozent günstiger.

Welche Hürden sind bei den Stromanbietern noch zu beachten?

Bei den meisten Anbietern ist eine Registrierung erforderlich. Die Kunden erhalten dann eine Tankkarte oder können eine App für ihr Smartphone herunterladen. Zudem können auch Zusatzkosten wie Parkgebühren oder für das Zahlen per SMS sowie Servicegebühren anfallen. Nicht alle Anbieter rechnen nach Kilowattstunden ab, die meisten bieten zeitbasierte Tarife an. Da die E-Autos unterschiedliche Ladegeschwindigkeiten haben, ist der Preis hier weitgehend unkalkulierbar.

Wie könnte die öffentliche Ladeinfrastruktur besser organisiert sein?

Experten regen an, öffentliche Ladestationen zu einem Teil des Stromnetzes zu machen und über die Netzentgelte zu finanzieren. Jeder Fahrer eines E-Mobils sollte dann jede öffentliche Ladestation nutzen können, und zwar zum Haushaltsstromtarif seines Versorgers.

Wird ein Bußgeld fällig, wenn man mit einem E-Auto mit leerem Akku auf der Autobahn liegen bleibt, also unzulässig anhält oder parkt?

Wer wegen einer technischen Panne auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, hat in der Regel kein Bußgeld zu befürchten. Wer wegen einer vermeidbaren eigenen Unachtsamkeit - wie vergessenes Tanken oder Aufladen - liegen bleibt, dem droht tatsächlich ein Bußgeld. Denn das Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist nach § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten und kostet 30 Euro, 35 Euro mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Parken - also Halten über drei Minuten - kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es, wenn andere gefährdet werden, 105 Euro und ein Punkt, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Dies gilt generell und damit auch für Elektroautos, denn es kommt dabei nicht auf die Art des Antriebs an. Fahrer von Elektroautos sollten sich also bei längeren Fahrten vorab über Ladestationen informieren, die auf dem Weg liegen. nd

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