Gesundheitsrisiken im Haus
Warnung des Umweltbundesamts
Hintergrund sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen, teilte die Behörde Ende Juli 2017 mit. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: »Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten - die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen.« Es müsse erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.
Bis zum Herbst 2016 habe das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests verlangt, hieß es. Es wurden strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen gestellt, die in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein können und in zu hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich sind, Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen können.
Krautzberger sieht die bisherigen hohen deutschen Standards mit dem Urteil des EuGH in Gefahr. Auch ein ergänzender Vorschlag der EU-Kommission lasse Emissionen ohne Kennzeichnung zu. »Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch.« Verbraucher müssten erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung und Büro gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür werde eine eindeutige Kennzeichnung gebraucht. epd/nd
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