Hilfe verweigert - Gericht sprach Urteil
83-Jähriger verstarb in Essener Bankfiliale
Essen. Wegen unterlassener Hilfeleistung sind zwei Männer und eine Frau vom Amtsgericht Essen-Borbeck zu Geldstrafen verurteilt worden. Grund: Unterlassene Hilfeleistung. Sie hatten einen zusammengebrochenen 83-Jährigen im Vorraum einer Bank ignoriert. Der Rentner sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg am Montag bei der Urteilsbegründung.
Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Das Gericht verurteilte jedoch die angeklagte Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze). Ein 61-Jähriger muss 2800 Euro zahlen, ein 55-Jähriger 2400 Euro (je 80 Tagessätze). Zwei Anwälte kündigten nach dem Prozess Berufung an. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde wegen dessen Gesundheitszustandes abgetrennt.
Die am Montag gehörten Angeklagten hatten ausgesagt, den mitten im Raum liegenden Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Sie bedauerten ihr Verhalten. »Es tut mir wirklich sehr, sehr leid«, sagte der 61-Jährige.
Ein Polizeibeamter, der mit einer Kollegin zu der Bank gerufen worden war, schilderte am Montag: »Für uns war klar, dass es sich nicht um einen Obdachlosen handelt.« Überwachungskameras hatten den Vorfall am 3. Oktober vergangenen Jahres dokumentiert. Auf den Videos ist zu sehen, dass sich insgesamt vier Bankkunden nicht um den zuvor schwer gestürzten Mann kümmerten. Erst ein fünfter rief die Polizei. Der Rentner kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb eine Woche später im Krankenhaus. Ein Rechtsmediziner sagte in dem Prozess als Gutachter, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte.
Der 83-Jährige war aus ungeklärten Gründen innerhalb weniger Minuten drei Mal umgekippt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Dabei erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma, das nach Ansicht des Rechtsmediziners zum Tod führte. dpa/nd
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