Endlich: Klare Worte gegen Lohndumping
Florian Haenes begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, den Mindestlohn für Nachtzuschläge heranzuziehen
Die Wirtschaft sucht Schlupflöcher im Gesetz, wo sie kann. Bislang haben Unternehmen als Grundlage zur Berechnung von Zuschlägen für Nacht- und Feiertagsdienste einfach den Dumpinglohn aus der Prä-Mindestlohn-Ära herangezogen. An der Rechtswidrigkeit ließ das Bundesarbeitsgericht nun keinen Zweifel: Der Mindestlohn sei Gesetz. Die Bundesrichter demonstrieren, wie wichtig die enge Reglementierung der Wirtschaft ist.
Die bisherige Berechnungspraxis ließ sich nur durch Profitgier rechtfertigen. Sie widersprach dem Geist des Mindestlohngesetzes und war Ausdruck des dreisten Versuchs, Recht zu umgehen. Man schämte sich dessen nicht einmal. Man spielte auf Zeit: Das beklagte Unternehmen - eine mittelständische Kunststofftechnikfirma - ging trotz erwarteter Niederlagen wiederholt in Revision. Das Urteil der Bundesrichter dürfte es nicht überrascht haben. Sein Kalkül wird gewesen sein, immerhin noch zweieinhalb Jahre lang niedrigere Löhne zu zahlen.
Der Gang durch die Instanzen beansprucht Zeit und ein höchstrichterliches Urteil kommt häufig spät. Ein Rechtsstaat muss vorübergehend erdulden, dass vor seinen Augen Recht gebogen und gebrochen wird. Umso wichtiger ist es, wenn Bundesrichter schließlich klare Worte finden.
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