Syrer darf Familie aus Griechenland nachholen

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Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einem minderjährigen Flüchtling aus Syrien recht gegeben, der seine Familie aus Griechenland zu sich nach Deutschland holen will. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Familienzusammenführung mehr als sechs Monate lang hinausgezögert, sagte Gerichtssprecher Marcel Buus gegenüber epd am Mittwoch. Damit habe das Bundesamt gegen Europarecht verstoßen. Nach der Dublin-Verordnung haben minderjährige Flüchtlinge einen Anspruch darauf, dass Familienangehörige, die sich in anderen EU-Ländern aufhalten, innerhalb von sechs Monaten bei ihnen sind. Die Behörde muss nun gewährleisten, dass die Eltern und drei jüngeren Geschwister bis Ende September von Griechenland nach Deutschland reisen können. epd/nd

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