Steuererklärung auch für Berufseinsteiger?
Steuertipp
Auch für dieses Übergangsjahr 2017 sollte man als Berufseinsteiger eine Steuererklärung abgeben. In der Regel wird es im kommenden Jahr eine kräftige Steuererstattung geben. Denn der Fiskus orientiert sich zunächst am Monatseinkommen. Die Höhe des Brutto-Monatsgehaltes bestimmt - neben weiteren Faktoren - die monatliche Lohnsteuer.
Tatsächlich bemisst sich der jährliche Steuersatz aber nicht am Monatsgehalt, sondern am gesamten Jahreseinkommen. Dabei werden die Pauschbeträge und die Vorsorgeaufwendungen des Jahres berücksichtigt. Das vergleichsweise niedrige Ausbildungsentgelt senkt demzufolge den Steuersatz.
Aber die zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommt man nicht automatisch zurück. Die Berufseinsteiger müssen selbst aktiv werden und im nächsten Jahr die Lohnsteuererklärung für 2017 abgeben.
Das gilt auch für andere Fälle, also für Arbeitnehmer, die eine Zeit lang arbeitslos waren, oder bei Gehaltssteigerungen. Wenn die Monatsgehälter in einem Jahr stark schwankten, erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben vorliegen, ist davon auszugehen, dass es zu einer Steuererstattung kommt.
Zurück zu den Berufseinsteigern: Mit der Veränderung im Berufsleben gehen meist auch weitere Änderungen im Privatleben einher. Zum Beispiel der Umzug in die Nähe der neuen Arbeitsstätte, Eheschließung oder auch die Gründung einer Familie. Hier sollte man prüfen, ob sich steuerlich weitere Vorteile ergeben.
Was können Berufseinsteiger von der Steuer absetzen?
Berufseinsteiger können vor allem durch Werbungskosten Steuern sparen. Pauschal gewährt der Fiskus pro Jahr einen Pauschbetrag von 1000 Euro. Liegen die eigenen Ausgaben höher, muss man diese mit der Erklärung zur Einkommensteuer beantragen und belegen.
Werbungskosten sind unter anderem die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit. Hier wird die einfache Entfernung, und zwar immer der kürzeste oder der verkehrsgünstigste Weg, mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt. Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag berechnet.
Steuerlich berücksichtigt werden Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft oder Berufsorganisation sowie Arbeitssachen und Arbeitsmittel sowie Auslagen für Fortbildungen. Wenn man aus beruflichen Gründen oder Ausbildungsgründen einen zweiten Haushalt führt, kann man die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Bei Auswärtstätigkeit, Tätigkeit auf Baustellen kann man Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Diese werden an der gleichen Einsatzstelle maximal für 3 Monate gewährt. Bei Fahrtkosten zur Auswärtstätigkeit werden für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro berücksichtigt.
Fachbücher, Arbeitsmaterialien oder Telefon-, Internetkosten und Laptop können abgesetzt werden, wenn sie für die Tätigkeit verwendet werden.
Allerdings endet spätestens mit dem Einstieg in das Berufsleben die Kindergeldzahlung. Das gilt auch dann, wenn der Berufseinsteiger noch jünger als 25 Jahre ist.
Wer mit Berufseintritt eine Fortbildung oder ein Studium plant, wird durch die Zweitausbildung auch steuerlich in mancherlei Hinsicht gefördert.
Der Autor ist Leiter der Beratungsstelle Berlin der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz in Gladbeck.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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