Reform des deutschen Abstammungsrechts

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Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas hat eine Reform des deutschen Abstammungsrechts gefordert. Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändere sich, und das Recht müsse mit dem Veränderungsprozess Schritt halten. Es bestehe Reformbedarf im deutschen Abstammungsrecht angesichts der Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin, bei denen die Eltern, die das Kind bekommen und aufziehen wollen, nicht zwangsläufig die leiblichen Eltern des gezeugten Kindes sind.

Experten schlagen eine »moderate Fortentwicklung« des Abstammungsrechts vor mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu gewährleisten und angemessene Regelungen auch für solche Familien zu finden, die nicht in klassischen Konstellationen verheirateter Eltern zusammenleben oder in denen Kinder durch Samen- oder Embryospende entstanden sind. So soll auch künftig gelten, dass die Frau, die ein Kind austrägt, auch im rechtlichen Sinne Mutter ist. Das soll auch für die Embryospende gelten, bei der das geborene Kind genetisch nicht verwandt ist mit der gebärenden Frau und die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft, bei der eine Frau ein Kind für ein anderes Paar austrägt. Unverändert solle bleiben, dass es keine legale Möglichkeit zur Abgabe des Kindes von der Leihmutter an die Mutter mit Kinderwunsch gebt.

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