Der Fall des Hallenser OB Wiegand kommt vor BGH

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Magdeburg. Die Untreue-Vorwürfe gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) werden ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den erneuten Freispruch des 60-Jährigen Revision ein, wie ein Sprecher des Landgerichts in Sachsen-Anhalts Hauptstadt Magdeburg am Montag sagte. Der BGH müsse nun prüfen, ob er die Revision zulasse, sagte der Sprecher. Das Landgericht hatte Wiegand am 6. Oktober vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Mitarbeiter in zu hohe Gehaltsklassen eingestuft zu haben, wodurch der Stadt ein Schaden von rund 270 000 Euro entstehe. Wiegand habe seine Pflichten nicht verletzt, befanden die Richter. Seinen Ermessensspielraum, der ihm als OB bei Neueinstellungen zustehe, habe er nicht überschritten. dpa/nd

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