Härtere Strafen für Verkehrssünder

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Gefängnis für extreme Raser, drastisch höhere Bußen für Handys am Steuer und blockierte Rettungsgassen: Abschreckendere Sanktionen sollen Autofahrer künftig stärker von lebensgefährlichen Manövern auf deutschen Straßen abhalten. Im nd-ratgeber steht, was auf Verkehrssünder zukommt.

Soziales: Am 1. August 2017 ist die Neuregelung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Kraft getreten. Dadurch können sich viele Väter und Mütter im Rentenalter günstiger versichern. Fragen & Antworten im nd-ratgeber erläutern die wichtigsten Punkte.

Arbeit: Arbeitgeber dürfen Nachtzuschläge und tarifliches Urlaubsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Nachtzuschläge, die laut Tarifvertrag als Anteil des Stundenlohnes berechnet werden, müssen den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage nehmen. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. September 2017. Sieht ein Tarifvertrag außerdem einen eigenen Urlaubsgeldanspruch vor, ist das Urlaubsgeld extra zu zahlen und darf nicht in den Mindestlohn einfließen. Weitere Fragen & Antworten zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Wohnen: Die seit zwei Jahren geltende Mietpreisbremse zur Begrenzung der Preise bei Neu- und Wiedervermietungen ist laut Berliner Landgericht verfassungswidrig. Das Gericht veröffentlichte am 19. September 2017 einen sogenannten Hinweisbeschluss, in dem die Richter eine mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbare »ungleiche Behandlung von Vermietern« feststellen. Zu einer angestrebten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kommt es aber vorerst nicht. Einzelheiten zum Urteil in nd-ratgeber.

Grund und Haus: Energieberatung - Cool bleiben an heißen und kalten Tagen. Fünf gute Gründe nennt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, um Ihr Haus vor Wärme und Kälte zu schützen. Clever ist es, die Außentemperaturen gar nicht erst ins Haus zu lassen und für ein gleichbleibend angenehmes Klima zu sorgen. Nachzulesen im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Und zwar richtig. Es geht nicht um eine Lebenspartnerschaft, um irgendein abgeschwächtes Modell, sondern um die »echte« Ehe. Mit allen Rechten und Pflichten. Jahrzehntelang haben Schwule und Lesben dafür gekämpft – gegen große Widerstände. Sie dürfen heiraten, wenn sie denn wollen – und Kinder adoptieren. Eine historische Änderung. Wie sie im Detail aussieht, steht in nd-ratgeber.

Geld und Versicherungen: Kfz-Versicherungen - Die Versicherungswirtschaft hat die regionalen Tarifumstellungen veröffentlicht, die auf die Autofahrer im kommenden Jahr zukommen. Im Osten schneiden die Versicherten günstig ab – wenn sie den richtigen Wagen fahren. Weitergehende Informationen finden sich in ne-ratgeber.

Verbraucherschutz: Fluggastrechte - Was Fluggästen bei Verspätung oder Annullierung zusteht. Angesichts der gegenwärtigen Turbulenzen im Flugverkehr stellen sich viele Fragen zu den Fluggastrechten. Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind zahlreiche Flügen gestrichen und beim irischen Billigflieger Ryanair annulliert worden. Ryanair hat eine kostenlose Umbuchung oder die Erstattung des Kaufpreises angeboten. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Airlines bei ausgefallenen und verspäteten Flügen. Auf häufig gestellte Fragen antwortet der nd-ratgeber.

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