Geld für Lärmschutz oft ungenutzt

Sachsen-Anhalt: Grüne fordern, die Fixierung auf Grenzwert-Überscheitungen aufzugeben

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt bleibt bei Investitionen in den Lärmschutz an Bundesstraßen hinter den Möglichkeiten zurück. Nach Angaben des Verkehrsministeriums standen in den vergangenen zehn Jahren insgesamt rund 11,8 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Abgerufen wurden aber nur etwa 7,3 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um Mittel für Maßnahmen an bestehenden Autobahnen und Bundesstraßen, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Cornelia Lüddemann und Sebastian Striegel hervorgeht. Hinzu kommen Lärmschutzmaßnahmen an Neubaustrecken und Autobahn-Rasthöfen.

Lüddemann sagte, es brauche dringend mehr Investitionen in den Lärmschutz. Es könne nicht sein, dass Geld ungenutzt bleibe. Angesichts der vielen Anfragen und Beschwerden, die sie und andere Abgeordnete des Landtags zu dem Thema erreichten, lasse sich dieser Zustand den Menschen nicht vermitteln. »Es reicht nicht aus, dass Grenzwerte eingehalten werden - offenbar wird Lärm vielerorts trotzdem als gravierendes Problem wahrgenommen«, sagte Lüddemann. Die Grünen-Politikerin kritisierte fehlende Initiative von Seiten des Verkehrsministeriums. »Wenn ich sehe, dass etwas in der Praxis nicht funktioniert, muss ich die Rechtsgrundlagen ändern.« Wenn das auf Landesebene nicht möglich sei, müsse sich Sachsen-Anhalt beim Bund dafür einsetzen, dass mehr Geld auch tatsächlich in den Lärmschutz fließt. Es gebe eine breite Palette an Möglichkeiten, um Verkehrslärm für Anwohner zu reduzieren. Lüddemann nannte etwa Lärmschutzwände, Pflanzungen am Straßenrand oder das Absenken der Fahrbahn.

Gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz gibt es laut Verkehrsministerium nur bei Neu- und Ausbaustrecken. Überschreitet die Belastung festgelegte Grenzwerte, muss für Lärmschutz gesorgt werden. Bei bereits bestehenden Straßen gebe es diese Anforderung nicht. Hier handele es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes oder des Landes. Anträge würden in jedem Einzelfall geprüft. Wenn der Grenzwert überschritten wird und Geld im Landeshaushalt zur Verfügung steht, werde dem Antrag laut Ministerium stattgegeben.

Bei Landesstraßen gibt es dem Ministerium zufolge keine Statistik, wie viel Geld in den vergangenen Jahren für Lärmschutz ausgegeben wurde. Das Gleiche gelte für den Bereich des kommunalen Straßenbaus in Sachsen-Anhalt. Für Lärmschutz an Bahnstrecken wurden in Sachsen-Anhalt den Angaben zufolge zwischen 2001 und 2017 rund 3,4 Millionen Euro an Bundesmitteln investiert. So seien etwa 230 Wohnungen mit Schallschutzfenstern ausgestattet und neun Teilprojekte mit einer Streckenlänge von 32 Kilometern saniert worden. dpa/nd

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