Syrer klagen wegen Folter in ihrer Heimat
Generalbundesanwalt ermittelt
Berlin. Frühere Gefangene aus Syrien haben beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Anzeige wegen Folter in syrischer Haft gestellt. Die 13 Männer und Frauen reichten zwei neue Strafanzeigen gegen 17 Verdächtige in Syrien wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ein, wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) am Mittwoch mitteilte, das die Anzeigen mit ausgearbeitet hat.
Bereits im März hatten syrische Folteropfer in Karlsruhe Strafanzeige gegen Vertreter der syrischen Militärpolizei und der Geheimdienste gestellt. Im September reichte zudem eine Gruppe um einen früheren Angehörigen der syrischen Militärpolizei Anzeige ein. Der Mann mit Codenamen »Caesar« hatte als Fotograf im Auftrag der Militärpolizei Todesfälle in Gefängnissen dokumentiert und tausende Fotos von Leichen ins Ausland geschmuggelt.
In Deutschland ist es unter dem Weltrechtsprinzip möglich, in Syrien begangene Verbrechen gegen die Menschenrechte vor Gericht zu bringen. Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen zu den Fällen aufgenommen und erste Zeugen verhört. Unterstützt werden die Kläger vom ECCHR in Berlin, das Menschenrechtsvergehen mittels der Justiz verfolgt, und syrischen Anwälten und Aktivisten. Die jüngsten Klagen, die am Montag eingereicht wurden, richten sich gegen Misshandlungen im berüchtigten Gefängnis Saidnaja nördlich von Damaskus und in der Haftanstalt des Geheimdienstes auf dem Luftwaffenstützpunkt Al-Masse in der Hauptstadt. Die Kläger hoffen auf Haftbefehle gegen Vertreter des Regimes von Präsident Baschar al-Assad. AFP/nd
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