Der Ruf nach Frieden ist strafbar

In der Türkei stehen WissenschaftlerInnen vor Gericht wegen eines Friedensaufrufs, den sie im Januar 2016 unterschrieben hatten

  • Ismail Küpeli
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Januar 2016 unterschrieben 1128 WissenschaftlerInnen aus der Türkei und aus dem Ausland einen Friedensaufruf, in dem sie ein Ende des Krieges in den kurdischen Gebieten der Türkei fordern. Die danach als AkademikerInnen für Frieden bekannt gewordenen UnterzeichnerInnen gerieten damit ins Visier der staatlichen Repression. Professor Gazi Çağlar, der in Hildesheim lehrt, steht jetzt vor Gericht - wegen angeblicher Beleidigung des Staatspräsidenten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Çağlar geht auf ein Wortgefecht mit Erdoğan zurück. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Friedensaufrufs griff Erdoğan die UnterzeichnerInnen persönlich an und beschimpfte sie als »Möchtegern-Intellektuelle«. Darauf reagierte Çağlar mit einem Hitler-Vergleich und forderte Erdoğan auf, »die Klappe zu halten«. Da viele Menschen in der Türkei für wesentlich moderatere Aussagen angeklagt und verurteilt werden, war absehbar, dass Erdoğan zurückschlagen würde.

Der Prozess gegen Çağlar beginnt am heutigen Mittwoch in Ankara. Es ist davon auszugehen, dass am Ende eine Verurteilung stehen wird. Richter und Staatsanwälte, die sich dem Willen Erdoğans widersetzen, geraten nämlich schnell selbst ins Visier des Staatspräsidenten.

Solche Prozesse sind nur ein Aspekt der staatlichen Angriffe. Über 460 der AkademikerInnen für Frieden wurden aus den Hochschulen entlassen, viele wurden von den Universitätsleitungen unter Druck gesetzt, damit sie ihre Unterschrift zurückziehen. Sedat Peker, ein bekannter Mafia-Boss mit rechtsextremer Gesinnung, sprach davon, »im Blut der AkademikerInnen für den Frieden baden« zu wollen und blieb straflos. Ebenso wie tätliche Angriffe auf einige AkademikerInnen. Fast hundert sind aufgrund dieser Situation aus der Türkei geflohen, während die meisten das Land nicht verlassen können, weil ihre Pässe für ungültig erklärt und Ausreisesperre verhängt wurden. Dies betrifft nicht nur türkische Staatsbürger, sondern auch Sharo Garip, der trotz deutscher Staatsbürgerschaft mit einer Ausreisesperre belegt ist. Viele der Betroffenen und ihre Anwälte sind nicht über die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaften informiert - und wussten lange nicht, wann die Gerichtsverfahren beginnen.

Dies ändert sich jetzt. Inzwischen sind die ersten Gerichtstermine bekannt, bisher für etwa 300 Angeklagte in einem Zeitraum bis März 2018. Wann die Prozesse gegen die übrigen UnterzeichnerInnen beginnen werden, steht bisher nicht fest. Um eine Solidarisierung unter den angeklagten UnterzeichnerInnen zu erschweren, hat sich die türkische Justiz für Einzelverfahren entschieden. Dabei ist der Vorwurf in allen Fällen derselbe, nämlich die »Unterstützung einer Terrororganisation«, wofür bis zu 22,5 Jahre Haft drohen. Zwar haben bisher nur etwa 60 der UnterzeichnerInnen ihre Unterschrift aufgrund des massiven Drucks zurückgezogen, aber die Staatsanwaltschaften setzen offensichtlich darauf, dass weitere vor Gericht Reue zeigen werden.

Um die Entsolidarisierung zu verhindern und die Angeklagten zu unterstützen, will die Exilorganisation der AkademikerInnen für Frieden in Deutschland Solidaritätsdelegationen zu den Gerichtsverhandlungen schicken. Tebessüm Yılmaz von der Exilorganisation BAK Almanya hofft darauf, dass möglichst viele Angeklagte nicht alleine gelassen werden, und viele Menschen in Europa den Ruf nach Frieden aufgreifen.

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