Klage gegen Elbvertiefung chancenlos

  • Sven Eichstädt
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf gegen die geplante Elbvertiefung werden wahrscheinlich keine Auswirkungen auf das Vorhaben haben. Das wurde bei der Verhandlung am Donnerstag und Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher wies darauf hin, dass das Gericht sehr wahrscheinlich die Klagen der Kommunen unzulässig einstufen und deshalb ablehnen wird. Das hätte zur Folge, dass sich die Richter in den Urteilen nicht inhaltlich mit den Punkten der Klagen auseinandersetzen müssten.

Die Elbe soll auf einer Länge von rund 100 Kilometern tiefer und breiter ausgebaggert werden, damit auch Containerschiffe mit bis zu 14,5 Metern Tiefgang den Fluss befahren können. Cuxhaven befürchtet massive Auswirkungen auf den Fremdenverkehr. Allerdings sind die Flächen am Wattenmeer und an der Elbmündung, die touristisch genutzt werden, nicht in kommunalem Besitz. Das ist der juristische Hintergrund, weshalb die Bundesrichter argumentieren, die Stadt sei von der Elbvertiefung nicht genügend betroffen. In der Regel müssen Kläger in solchen Verfahren nachweisen, dass sie in ihren »subjektiven Rechten« verletzt sind.

Das gleiche trifft für Otterndorf zu. Die Kommune nimmt an, dass die Hochwassergefahr steigen wird und die Badeseen durch Versalzung und Verschlickung beeinträchtigt werden. Hier machte Richter Korbmacher deutlich, dass der Hochwasser- und Deichschutz keine Aufgaben von Otterndorf sei, sondern von Deichverbänden. Daher habe die Kommune keine »Klagebefugnis«.

Außerdem gibt es noch die Klagen von drei Jagdverbänden und rund 50 Fischern, die sich ebenfalls von der Elbvertiefung als betroffen ansehen. Diese Klagen stufen die Richter zwar als zulässig ein, allerdings wollen sie nur einzelne Punkte überprüfen. Eine »Vollprüfung« hingegen hätte für die Fischer den Vorteil, dass ihre Klagen wahrscheinlich erfolgreich wären, wie Anwältin Roda Verheyen ausführte.

Das liegt darin begründet, dass die Richter im Februar die Beschlüsse zur Elbvertiefung auf die Klagen der beiden Umweltverbände NABU und BUND für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatten - vor allem wegen Mängeln bei Prüfungen zum Umwelt- und Naturschutz sowie dabei vor allem zum Schierlings-Wasserfenchel. Würden die Richter eine solche Vollprüfung wieder vornehmen, kämen sie sehr wahrscheinlich zu dem gleichen Ergebnis wie im Februar. Dazu wird es aber, wie von Richter Korbmacher gesagt, eher nicht kommen. Deshalb dürften sich die Auswirkungen der Klagen der Fischer und Jagdverbände, wenn sie denn überhaupt inhaltlich erfolgreich wären, keine großen Auswirkungen auf das Vorhaben zeigen.

Die Planungen zur Elbvertiefung waren 2006 begonnen und im April 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Wegen der Klagen gab es im Juli 2014 eine fünftägige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2015, eine abermalige Verhandlung in Leipzig im Dezember 2016 sowie im Februar dieses Jahres das Urteil. Die Zusammensetzung des Senats hat sich seitdem stark verändert: Der frühere Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte ist mittlerweile in Pension gegangen.

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