Sieben Autos nach Rennen beschlagnahmt

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Die Berliner Polizei hat nach eigener Auskunft zwischen dem 13. Oktober und dem 12. November sieben Autos nach illegalen Autorennen beschlagnahmt. Dass die Polizei die mutmaßlichen Rennwagen beschlagnahmt, ist neu. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. Seit dem 13. Oktober gelten Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern werden nach dem Strafgesetzbuch als »nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr« und somit als Straftat geahndet. Zur Beweissicherung und Vorbeugung weiterer Straftaten dürfen die Autos somit nach illegalen Rennen beschlagnahmt werden. Was mit den Autos anschließend geschieht, entscheidet die Justiz. Bestätigt ein Gericht die Entziehung des Autos, geht das Fahrzeug in Staatsbesitz über und wird je nach Zeitwert verschrottet oder versteigert. dpa/nd

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