Verlustgeschäft mit der eigenen Bestattung
Sterbegeldversicherung
Viele Menschen möchten ihre Angehörigen nicht mit Bestattungskosten belasten. Um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, schließen sie daher Sterbegeldversicherungen ab. Doch die Policen sind für die Betroffenen oft ein Verlustgeschäft. Dies zeigt ein Beispiel.
Herr Wolf wird demnächst 65 Jahre alt. Nun scheint ihm die Zeit, um seine späteren Bestattungskosten mit 8000 Euro finanziell abzusichern. Der Versicherer X bietet ihm einen Vertrag an, in den er 19 Jahre lang monatlich rund 56 Euro einzahlen soll. Die Versicherung berechnet für Abschluss- und Vertriebskosten einmalig 312 Euro und verlangt jedes Jahr Verwaltungskosten von 73 Euro.
Stirbt Herr Wolf nach den besagten 19 Jahren, erhalten seine Hinterbliebenen 8000 Euro. Im selben Zeitraum hat er aber fast 13 000 Euro an den Versicherer gezahlt, rechnet die Expertin einer Verbraucherzentrale vor. Allein für die Verwaltung der Police ziehe das Versicherungsunternehmen mehr als 10 Prozent der monatlichen Prämie ein, die Herr Wolf zahlt.
Dieser Vertrag wäre also für Herrn Wolf ein schlechtes Geschäft. Sein Fall ist jedoch kein Einzelfall. Wenn die (lange) Einzahlungsphase beendet ist, haben Versicherte häufig weit mehr in die Police reingebuttert, als später ausgezahlt werden wird.
Was macht eine Sterbegeldversicherung aus?
Sie ist eine Kapitallebensversicherung, in die nur recht kleine Summen eingezahlt werden. Meist geht es um Versicherungssummen bis zu 10 000 Euro. Stirbt der Versicherte, zahlt der Anbieter die vereinbarte Summe und gegebenenfalls Überschüsse an die Erben oder an denjenigen aus, der im Vertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Damit kann dieser die Bestattung dann hoffentlich finanzieren.
Die Beitragsdauer ist meist begrenzt, der Versicherte zahlt also nur bis zu einem bestimmten vereinbarten Alter in die Versicherung ein. Gängige Praxis ist, die Zahlungen mit 65 oder 85 Jahren zu beenden - je nach Anfangsalter. Der Versicherungsschutz besteht allerdings bis ans Lebensende. Auch wer während der Beitragsdauer stirbt, setzt die Auszahlung in Gang.
Unser Beispiel mit Herrn Wolf ist also ungewöhnlich, weil er erst spät mit der Vorsorge beginnt. Auch daher sind nicht alle Policen so teuer wie in diesem Beispiel. Fragen Sie also den Versicherungsvertreter nach der Höhe der Kosten, die von ihren Beiträgen abgezogen werden.
Einen ersten Vergleich können Sie im Internet auf Vergleichsportalen vornehmen. Dazu geben Sie in eine Internetsuchmaschine das Suchwort »Sterbegeldversicherung« ein. Bedenken Sie aber, dass Vergleichsportale ebenfalls Geld verdienen wollen. Zudem vergleichen die Portale üblicherweise lediglich eine Auswahl der Anbieter aus dem Markt.
Sicher vorm Sozialamt
Grundsätzlich ist eine Sterbegeldversicherung durchaus etwas für Menschen mit kleiner Rente. Ein Fall. Eine 68-jährige Rentnerin hatte mit einer Sterbegeldversicherung rund 4000 Euro für ihre Beerdigung gespart. Ergänzend zu ihrer geringen Altersrente erhielt sie eine Grundsicherungsleistung. Als sie beim Grundsicherungsamt eine Weiterbewilligung der Leistung beantragt, verlangt die Behörde: Sie solle ihre Sterbegeldversicherung kündigen, um das Geld für ihren Lebensunterhalt zu verwenden. Die Rentnerin zog vor das Sozialgericht in Gießen (Az. S 18 SO 108/14) und erhielt Recht: Die Kündigung der Versicherung sei offenkundig unwirtschaftlich und damit überzogen. Die Rentnerin muss ihre Police nicht auflösen.
Wenngleich Ihr Geld vor dem Sozialamt sicher ist, wägen Sie ab, ob nicht eine Alternative zur Sterbegeldversicherung die bessere Variante ist, rät das unabhängige Internetportal Finanztip. Zweckmäßiger als eine Sterbegeldversicherung dürfte für viele Menschen sein, das Geld für die Beerdigung eigenständig beiseite zu legen, etwa mit sicheren Banksparplänen. Ein Konto mit Sperrvermerk ist möglich. Oder zahlen Sie das Geld auf ein Treuhandkonto mit einem Vorsorgevertrag ein. Auch dort gilt das Kapital als Bestattungsvorsorge.
Mindestens so wichtig wie die Frage der Bestattungskosten zu klären, so die Verbraucherschützer, sei es, für den Fall einer schweren Krankheit vorzusorgen und den Nachlass ordentlich zu regeln. Verfassen Sie daher ein Testament, eine Patientenverfügung und erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht.
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