- Wirtschaft und Umwelt
- Hambacher Forst
Umweltschützer scheitern mit Klage gegen Tagebau
BUND künidigt Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster an
Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Braunkohletagebau Hambach abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren der Hauptbetriebsplan für den Tagebau zwischen Bergheim und Jülich bis 2017 und der dritte Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum 2020 bis 2030, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte Ende 2014 beide Pläne zugelassen. Der BUND NRW wollte mit seiner Klage vor allem die mit dem Tagebau verbundene Rodung des Hambacher Forsts verhindern. (AZ:14 K 1282/15)
Der Hambacher Forst ist ein nach dem Ort Hambach benannter Wald im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte unter anderem bemängelt, dass die Behörden vor der Genehmigung der Betriebspläne für den Tagebau keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hätten. Das war nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht nötig. Denn der Hambacher Tagebau als Gesamtvorhaben sei bereits begonnen worden, bevor es die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gab, hieß es.
Weiter hatte die Umweltorganisation auf geschützte Tierarten verwiesen, die im Hambacher Forst leben, unter anderem auf die Bechsteinfledermaus und den Mittelspecht. Die Waldflächen erfüllen nach Ansicht des BUND alle gesetzlichen Anforderungen eines Vogelschutzgebietes und eines Gebietes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Dagegen erklärte das Verwaltungsgericht Köln, der Hambacher Forst sei vom Land NRW nicht als FFH-Gebiet gemeldet worden. Auch die Voraussetzungen eines Vogelschutzgebiets erfülle der Wald nicht, hieß es in der Gerichtsentscheidung weiter.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster beantragt werden. Der BUND war bereits gegen den zweiten Rahmenbetriebsplan für die Jahre 1996 bis 2020 erfolglos durch alle gerichtlichen Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Die RWE Power AG plant in Hambach den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle bis zum Jahr 2040. Neben Umweltfragen ist unter anderem auch die Umsiedelung Tausender Menschen wegen des Tagebaus umstritten. Bis Ende 2015 wurden nach Angaben des Energiekonzerns etwa 5.800 Hektar Landschaft von dem Tagebau in Anspruch genommen. Rund 1.500 Hektar wurden wieder nutzbar gemacht. Agenturen/nd
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